Bislang wird auf der Hofstelle Milchviehhaltung und Schweinemast betrieben (insgesamt 80 Milchkühe mit Nachzucht und 2.540 Tierplätze für Schweinemast). Herr Budke beantragt nun die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Neubau einer Milchviehanlage für insgesamt 567 Tierplätze als Erweiterung seines bestehenden Betriebs in der Gemeinde Badbergen.
Das Vorhaben soll an folgenden Standorten errichtet werden:
Gemeinde Badbergen, Gemarkung Vehs, Flur 4, Flurstück 303/2, Flur 6, Flurstück 316/2 sowie Flur 3, Flurstück 448/1.
Gemäß § 16 des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) in der Neufassung vom 17.05.2013 (BGBI. I S. 1275) in der z. Zt. geltenden Fassung bedarf die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage einer Genehmigung, wenn durch die Änderung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 erheblich sein können.
Landkreis Osnabrück, Niedersachsen
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20.09.2019
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