Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 970/10, Gemarkung Unterschleiß-heim, Stadt Unterschleißheim, für die Bauwasserhaltung: Neubau Logistikzentrum beim Anwesen Siemensstr. 16+18+20 in 85716 Unterschleißheim

08.12.2025

Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grund-wasser zum Betrieb einer Bauwasserhaltung beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Hauptklärwerk Stuttgart-Mühlhausen - Weiterbetrieb des provisorischen Blockheizkraftwerk (BHKW) - negative UVP-Vorprüfung

08.12.2025

Die Landeshauptstadt Stuttgart (Antragstellerin) betreibt das Hauptklärwerk Mühlhausen (HKW) mit einer Ausbaugröße von 1.200.000 EW. Der im HKW anfallende Klärschlamm und das dadurch erzeugte Klärgas, wird in zwei BHKW eingespeist. Im Jahr 2022 wurde ein sogenanntes provisorisches BHKW in Betrieb genommen, da das anfallende Klärgas nicht vollständig verwertet werden konnte und dieses daher nach Vollfüllung des Klärgasspeichers über eine Notfackel abgebrannt werden musste. Von Seiten der Antragstellerin war zu diesem Zeitpunkt bereits die Errichtung und Inbetriebnahme eines dritten BHKW-Definitivums beabsichtigt. Vorgesehen war, dass das provisorische BHKW lediglich für eine Dauer von ca. 6 Jahren, längstens jedoch bis zur Inbetriebnahme des dritten BHKW-Definitivums zu betreiben. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das provisorische BHKW wurde daher bis zum 31.12.2025 befristet. Da sich die Errichtung und Inbetriebnahme eines dritten BHKW-Definitivums verzögert, beantragt die Landeshauptstadt Stuttgart nunmehr, das provisorische BHKW bis zum 31.12.2031, aber längstens bis zur Inbetriebnahme des dritten BHKW-Definitivums zu betreiben. Bei dem Weiterbetrieb des provisorischen BHKW, welches mit den bestehenden zwei BHKW auf dem Hauptklärwerk Stuttgart-Mühlhausen eine gemeinsame Anlage gem. § 1 Abs. 3 der 4. BIm-SchV darstellt, handelt es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1, Ziffer 1.2.2.2 Spalte 2 Buchstabe „S“ des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 i.V. m. § 7 Absatz 2 UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Das Ergebnis der Prüfung ergab, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen war.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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