Die Ortsumgehung Mirow soll westlich der Stadt Mirow in der Gemarkung Mirow an der vorhandenen B 198 beginnen und östlich von Mirow an der B 198 in der Gemarkung Leussow enden. Die Ortsumgehung Mirow teilt sich in den West- und den Südabschnitt. Der Westabschnitt führt vom Beginn der Ortsumgehung bis zum Knoten L 25 (Knotenpunkt mit der Landesstraße L 25 Mirow - Schwarz); der Südabschnitt führt dann von diesem Knotenpunkt bis
zum Ende der Umgehung. Dieses Verfahren dient der rechtlichen Zulassung des Südabschnittes.
Das Straßenbauamt Neustrelitz hat den mit Beschluss vom 15. April 2015 (AZ: 0115-553-05-
13-61-1) festgestellten Plan in Teilen überarbeitet und die Durchführung des Planergänzungs-
und des Planänderungsverfahrens beantragt. Zugleich führt die Planfeststellungsbehörde
ein ergänzendes Verfahren zum Ursprungsplanfeststellungsverfahren i.S.d. § 75
Abs. 1 a VwVfG M-V durch.
Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
gemäß § 3b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG a.F.)
Der Vorhabenträger hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen
des Vorhabens vorgelegt. Die geänderten Unterlagen enthalten die wesentlichen
entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß
§ 6 UVPG alte Fassung, in materieller Hinsicht und in formeller Hinsicht nach §§ 16, 19 Abs.
2 und 3 UVPG neue Fassung. Sie sind Bestandteil der Auslegungsunterlagen:
- Lesefassung der Planänderungs- und Planergänzungsunterlagen inklusive des UVPBerichts
und des Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie
- Planfestgestellte Unterlage 2015 inklusive der Deckblätter
- Ergänzende Variantenbetrachtung im Rahmen der Planfeststellung 2015
- Planfeststellungsbeschluss vom 15. April 2015
- Unterlagen zum Raumordnungsverfahren inklusive der Umweltverträglichkeitsstudie
- Unterlage zur Linienbestätigung inklusive Umweltverträglichkeitsstudie
- Plausibilisierung zur Umweltverträglichkeitsstudie (Stand 11/2017)
- Aktualisierung Verkehrsprognose 2030.
Die Planänderungen und Planergänzungen sind in der Planunterlage 0, „Erläuterungen zur
Gesamtunterlage“ zusammengefasst dargestellt.
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern (LSV)
Landesbehördenzentrum, An der Jägerbäk 3
18069
Rostock
Deutschland
E-Mail: | lsmv@sbv.mv-regierung.de |
Telefon: | 0381/122-0 |
URL: | http://www.strassenbauverwaltung.mvnet.de/ |
25.01.2021 - 24.02.2021
02.09.2020 - 04.09.2020
20.05.2020 - 04.09.2020
27.08.2018 - 26.09.2018
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