Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Für das 2020 endgültig abgeschaltete französische Kernkraftwerk Fessenheim wurde am 03. Mai 2026 ein Stilllegungsdekret der französischen Regierung veröffentlicht. Es tritt in Kraft, sobald die französische Aufsichtsbehörde ASNR die zugehörige Überarbeitung der Betriebsvorschriften genehmigt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Stilllegung erfolgte vom 25. März 2024 bis 30. April 2024. Aufgrund der Lage des Kernkraftwerks in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze handelte es sich um eine grenzüberschreiten-de Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß der Espoo-Konvention.
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Kernerplatz 9
70182
Stuttgart
Postfach
103439
70029 Stuttgart
Baden-Württemberg
Deutschland
| E-Mail: | poststelle@um.bwl.de |
| Telefon: | 0711 126-0 |
| Fax: | 0711 126-2881 |
| URL: | http://um.baden-wuerttemberg.de/ |
Verfahrensschritte
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
03.05.2026
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
25.03.2024 - 30.04.2024
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Berichte und Empfehlungen
Weitere Unterlagen
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