Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotordurchmesser von 138 m, einer Gesamthöhe von 229 m und einer Leistung von 4,26 MW im Windpark Börger-Breddenberg

30.06.2026

Die ENOVA Power GmbH, Steinhausstraße 112, 26831 Bunderhee, beantragt die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotordurchmesser von 138 m, einer Gesamthöhe von 229 m und einer Leistung von 4,26 MW im Windpark Börger-Breddenberg. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Breddenberg, Flur 2, Flurstück 346. Für dieses Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i. V. m. § 2 Abs. 5 UVPG die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Antrag der ATE Windpark Seewald II GmbH & Co. KG, Kleinoberfeld 5, 76135 Karlsruhe auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen in Seewald-Besenfeld

30.06.2026

Die ATE Windpark Seewald II GmbH & Co. KG, Kleinoberfeld 5, 76135 Karlsruhe beantragte am 27.01.2026 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N175/6.X mit einer Nennleistung von je 7,0 MW in Seewald-Besenfeld. Die WEA weisen jeweils eine Nabenhöhe von 179 m, einen Rotordurchmesser von 175 m und eine Gesamthöhe von 266,5 m auf. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für das vierte Quartal 2028 vorgesehen. Die vier WEA sollen auf den folgenden Grundstücken errichtet werden: WEA 1: Seewald-Besenfeld, Flst. Nrn. 268/1, 267/2, 267/1, 268/2 WEA 2: Seewald-Besenfeld, Flst. Nrn. 334, 337/1, 336, 333 WEA 4: Seewald-Besenfeld, Flst. Nrn. 451, 452 WEA 5: Seewald-Besenfeld, Flst. Nrn. 429/3, 429/1, 429/2 Die Standorte der geplanten vier WEA befinden sich unmittelbar angrenzend an den immissionsschutzrechtlich genehmigten Windpark „Seewald“ (bestehend aus acht WEA) und bilden mit diesem zusammen eine Windfarm (§ 2 Abs. 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)) mit insgesamt 12 WEA im Sinne von § 10 Abs. 4 UVPG. Für die Errichtung und den Betrieb der WEA ist gem. § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 1, Abs. 3 und § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Ziffer 1.6.2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Da es sich vorliegend um Waldstandorte handelt, ist zur Realisierung des Vorhabens die Rodung von Wald zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart erforderlich. Angesichts der Kumulation mit dem angrenzenden Windpark „Seewald“ gem. § 10 Abs. 4 UVPG und der gemeinsamen Waldumwandlungsfläche von mehr als 10 ha ergibt sich eine UVP-Pflicht gem. § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1, Abs. 3 und § 6 UVPG i. V. m. Ziffer 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG. Mit Antragsabgabe wurde von der Antragstellerin für die Errichtung und den Betrieb der WEA die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Dem Antrag wurde mit Entscheidung vom 21.04.2026 stattgegeben. Für die Errichtung und den Betrieb der antragsgegenständlichen vier WEA besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht); die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls entfällt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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