Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Grundwasserentnahme im Rahmen der Errichtung von LanWin3 (Landtrasse)

04.05.2026

Gegenstand der Prüfung ist die Grundwasserentnahme durch Bauwasserhaltung, welche für die Errichtung der Landtrasse der Erdkabelleitung LanWin3 erforderlich ist. Die 50Hertz Transmission GmbH plant den Landkabelabschnitt des Offshore-Netzanbindungssystems LanWin3 (NOR-11-1) vom Netzverknüpfungspunkt (NVP), dem Multiterminal-Hub Heide (HeideHub) in der Gemeinde Wöhrden, südwestlich von Heide bis zum Anlandungspunkt bei Büsum. Das Netzanbindungssystem weist bei einer Spannungsebene von ± 525 Kilovolt eine Übertragungskapazität von rund 2000 Megawatt auf. Die gesamte Trassenlänge beträgt ca. 236 km. Dabei wird die Seekabeltrasse auf einer Länge von ca. 220 km durch die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und das Küstenmeer der Nordsee bis zum Anlandepunkt nördlich von Büsum (Neuenkoog) geführt. Von dort verläuft eine ca. 16 km lange Trasse (sog. Landtrasse) als Erdkabel bis zum Netzverknüpfungspunkt, dem HeideHub. Das Gesamtvorhaben selbst fällt nicht unter den Anwendungsbereich des UVPG, da gem. Anlage 1 UVPG Nr. 19.11 ausschließlich Erdkabel, die im Bundesbedarfsplangesetz die Kennzeichnung E tragen, einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Dies trifft auf das vorliegende Vorhaben nicht zu. Gleichwohl ist das „Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser“ ist gemäß Anlage 1 Nr. 13.3. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) als Teilaspekt des Gesamtvorhabens auf eine UVP-Pflicht hin zu prüfen. Die dem betroffenen Grundwasserkörper „Miele-Marschen“ im Rahmen der Grundwasserhaltungsmaßnahmen insgesamt entnommene Menge an Grundwasser beträgt bis zum Abschluss der Bauarbeiten nach aktuellem Stand der Planung voraussichtlich rund 900.000 m³. Nach Anlage 1 Nr. 13.3.2 UVPG ist somit die Entnahme von Grundwasser im Rahmen der Errichtung von LanWin3 (Landtrasse) einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht zu unterziehen.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Cord Buschmeier Biogas, Änderung der Anlage (BHKW, WW-Speicher, Gasspeicher)

04.05.2026

Die Biogasanlage Cord Buschmeier plant die Änderung der Anlage durch Änderung des BHKW, Errichtung eines Warmwasserspeichers und durch Errichtung eines Gasspeichers. Näheres kann den Dokumenten entnommen werden.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Lagerung von Stoffen und Gemischen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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