Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsbeschluss für die Aufhebung des Bahnübergangs Luxemburger Straße (B 265) / Militärringstraße (L 34) in Köln

17.08.2026

Die HGK AG sowie der Landesbetrieb Straßenbau NRW planen die Aufhebung des o.a. Bahnübergangs. Dabei soll der Schienenverkehr (derzeit Stadtbahnlinie 18) in einer Bahnunterführung diese Kreuzung unterfahren. Die ursprüngliche Planung wurde bereits im Jahre 2017 offengelegt. Es hat daraufhin zahlreiche Einwendungen und Hinweise gegeben, die eine Überarbeitung der Planung erforderlich machten. Es handelt sich dabei insbesondere um folgende Änderungen: • Es entfallen die freilaufenden Rechtsabbieger • Die Radwegeverbindung Köln – Hürth wurde verlegt • Die Radfahrerfurt wurde auf 3,5 m verbreitert • Die Führung für die Linksabbieger wurde geändert • Die Führung des Radverkehrs mittels Rampe auf dem Radweg im Bereich Scherfginstraße wurde geändert • Die Baustelleneinrichtungsfläche wurde verlegt Die Vorhabenträgerin und der Vorhabenträger haben bei der Bezirksregierung Köln als zuständiger Planfeststellungsbehörde nunmehr diese überarbeitete Planung (Deckblatt) eingereicht. Das begonnene Planfeststellungsverfahren für dieses Vor-haben wird insofern weitergeführt. Die vormals eingegangenen Einwendungen und Hinweise werden weiter berücksichtigt, sofern sie sich nicht durch die Änderung der Planung erledigt haben. Rechtsgrundlage sind die §§ 18 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) i.V.m. den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensge-setzes (VwVfG NRW). Zur Durchführung des Bauvorhabens ist weiterhin die dauerhafte und vorübergehende Inanspruchnahme von privaten und öffentlichen Grundstücken erforderlich. Das Vorhaben ist weiterhin UVP-pflichtig. Artenschutzrechtliche Unterlagen und der landschaftspflegerische Begleitplan sind ebenfalls geändert bzw. aktualisiert worden. Einzelheiten des geänderten Bauvorhabens sind den auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Planunterlagen zu entnehmen. Der Planfeststellungsbeschluss zu dem Vorhaben wurde unter dem Datum vom 30.06.2026 erlassen. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte am 18.07.2026 in den örtlichen Tageszeitungen in Köln, auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln und auf dieser Internetseite. Die Offenlage des Beschlusses und der Planunterlagen erfolgte vom 27.07.2026 bis 10.08.2026 bei der Stadt Köln in Papierform sowie im Internet bei der Bezirksregierung Köln. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist ist der Planfeststellungsbeschluss mit seinen planfestgestellten Unterlagen weiter aufrufbar auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln sowie in diesem Portal.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Planänderungsverfahren für die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern

17.08.2026

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planänderungsverfahrens nach §§ 18d, 38 Abs. 9 S. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit § 76 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt. Der Planfeststellungsbeschluss für das oben genannte Vorhaben wurde am 30.06.2022 vom Regierungspräsidium Stuttgart erlassen. Im Zuge der Bauausführung hat sich jedoch Änderungsbedarf ergeben. Gegenstand der beantragten Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens sind verschiedene Änderungen und Ergänzungen auf den Gemarkungen Bernhausen, Sielmingen und Neuhausen. Eine Übersicht über die einzelnen Änderungen und Ergänzungen befindet sich im Bekanntmachungstext sowie in den Planunterlagen zur Planänderung. Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden und zu minimieren bzw. zu kompensieren, sind bereits in den planfestgestellten Unterlagen landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Im Rahmen der nun beantragten Planänderung sind u.a. zusätzliche Maßnahmen für die Zauneidechse sowie die Aufwertung einer bestehenden Streuobstwiese geplant.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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