Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Kiessandtagebau Köplitz - Planänderung Verlängerung Vorhabenslaufzeit

07.09.2026

Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH, im Folgenden als Antragstellerin benannt, beantragte am 03.02.2022 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) im Rahmen eines bergrechtlichen Planänderungsverfahrens die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes für das bergrechtlich planfestgestellte Gewinnungsvorhaben Kiessandtagebau Köplitz. Die Antragstellerin beabsichtigt mit der Planänderung eine Verlängerung der Vorhabenslaufzeit um 45 Jahre bis zum 31.12.2067. Mit der beantragten Planänderung ist keine Erweiterung der bergbaulichen Abbaufläche vorgesehen.

Negative Vorprüfungen

Dominic Cornelissen, Kalfhovenweg 2, 46459 Rees

07.09.2026

Antrag gemäß § 16 BImSchG für die Änderung der Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Mastgeflügel (Masthähnchen) durch die Änderung der vorhandenen BHKW-Anlage durch den Rückbau des vorhandenen BHKWs (190 kWel., 494 kWFWL) sowie die Errichtung eines neuen BHKWs (800 kWel., 1.861 kWFWL) mit Wärmespeicher und Nebenanlagen in Verbindung mit Nr. 7.1.3.1 und 1.2.2.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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