Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 UVPG I Änderung einer Anlage zum Halten von Sauen einschließlich dazugehörender Ferkelaufzuchtplätze

27.08.2026

Gegenstand des Antrages ist die Umstrukturierung der bestehenden Tierhaltungsanlage durch die Errichtung eines Abferkelstalles mit Biofilter (BE 15), eines Außenklimastalles für Sauen (BE 13), einer Halle mit Fahrsilo (BE 14) und einer überdachten Festmistplatte (BE 16) sowie durch den Rückbau bestehender Anlagen (Güllehochbehälter (BE 5) und zwei Lagerhallen (BE 6 und 7)). Im Rahmen der Neuerrichtung von zwei Ställen werden Teile des bisherigen Tierbestands aus den Ställen BE 3 und BE 4 in die neu errichteten Ställe umgestallt. Dadurch wird der Tierbestand in den bestehenden Sauenställen reduziert und der verfügbare Platz pro Sau erhöht. Die BE 9, 10 und 11 bleiben unverändert. Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt ohne Erhöhung der Tierplatzzahlen.

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
Zulassungsverfahren

Neugenehmigung für eine Windkraftanlage nach Ziffer 1.6.2 der 4. BImSchV gem. § 4 BImSchG WEA 2 - erneute Bekanntmachung -

27.08.2026

Antrag gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Nordex N163/6.X TS118 mit 118 m NH und 6,8 MW

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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