Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von zwölf Windenergieanlagen in den Gemarkungen Grenderich, Moritzheim, Zell

16.06.2026

Die Firma BOREAS Energie GmbH, Moritzburger Weg 67, 01109 Dresden hat bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell gemäß §§ 4, 10 BImSchG, §§ 1 und 2 sowie Ziffer 1.6.2 Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) die erstmalige Genehmigung der Errichtung und des Betriebs von zwölf Windenergieanlagen des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Leistung von jeweils 4.260 kw MW, einem Rotordurchmesser von 138,25 m und unterschiedlicher Nabenhöhen (110,24 m, 130,64 m bzw. 160 m) in den Gemarkungen Grenderich (sechs Windenergieanlagen), Moritzheim (frei Windenergieanlagen und Zell (drei Windenergieanlagen) beantragt. Beantragt wird die erstmalige Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Windenergieanlagen. Teilgenehmigungen oder Zulassungen des vorzeitigen Beginns wurden nicht beantragt. Der Antragsteller hat gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Anlagen sollen voraussichtlich im Juni 2028 in Betrieb genommen werden.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Negative Vorprüfungen

Neugenehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb eines Langzeitlagers für Inertabfälle sowie einer mobilen Bauschuttrecyclinganlage

16.06.2026

Die Firma Gebr. Keller GmbH & Co. KG ist Jahresvertragspartner der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues und der Gemeinde Morbach. Durch dieses Vertragsverhältnis werden seit über 20 Jahren immer wieder kleinere Mengen an Bauschutt auf dem betriebseigenen Gelände gelagert. Aus dem Bauschutt soll zukünftig mittels einer Brechernanlage Recyclingmaterial gewonnen werden. Zu brechendes Material wird zunächst im Eingangslager der Firma gelagert. Die Brecheranlage wird mittels Bagger befüllt. Gebrochenes Material wird mit Hilfe eines Radladers in das Ausgangslager befördert. Die Arbeiten der Brecheranlage beschränken sich auf eine Dauer von 5 Tagen alle 5 Jahre.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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