Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Energiegewinnung mittels Wasserrad im Wietingsbach (Sternberg)

18.08.2026

Der Träger des Vorhabens plant in der Gemarkung Sternberg, den Bau eines kleinen Wasserrades um mittels Wasserkraft Energie zugewinnen. Das Vorhaben dient der privaten Energiegewinnung mittels Wasserkraft. Für die geplante Umsetzung der Energiegewinnung mittels Wasserkraft wird ein Fundament aus Stahlbeton hergestellt und ein Kragarm, bestehend aus Profilstahl, auf dem Fundament installiert. An dem Kragarm befindet sich ein installiertes Wasserrad aus Edelstahl. Die Energiegewinnung erfolgt über einen Generator. Die gewonnene Energie wird für den privaten Verbrauch gewonnen. Für das Vorhaben wird die Wasserkraft des Gewässers „Wietingsbach“ (S9644.042 / WAMI-3000) genutzt.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Windpark Steinbach-Himmelreich / Errichtung und Betrieb von 10 Windkraftanlagen in 69427 Mudau-Steinbach durch die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG

18.08.2026

Die Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen (Antragstellerin) plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Steinbach-Himmelreich“ mit insgesamt zehn Windenergieanlagen in der Gemeinde Mudau, Gemarkung Steinbach (Neckar-Odenwald-Kreis). Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die ein Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurde: • WEA 01 auf dem Flurstück Nr. 613 auf der Gemarkung Steinbach der Gemeinde Mudau • WEA 02 auf dem Flurstück Nr. 652 auf der Gemarkung Steinbach der Gemeinde Mudau • WEA 03 auf dem Flurstück Nr. 659 auf der Gemarkung Steinbach der Gemeinde Mudau • WEA 05 auf dem Flurstück Nr. 1129 auf der Gemarkung Steinbach der Gemeinde Mudau • WEA 06 auf dem Flurstück Nr. 1129/1 auf der Gemarkung Steinbach der Gemeinde Mudau • WEA 07 auf dem Flurstück Nr. 646 auf der Gemarkung Steinbach der Gemeinde Mudau • WEA 08 auf dem Flurstück Nr. 632 auf der Gemarkung Steinbach der Gemeinde Mudau • WEA 10 auf dem Flurstück Nr. 664 auf der Gemarkung Steinbach der Gemeinde Mudau • WEA 11 auf dem Flurstück Nr. 610 auf der Gemarkung Steinbach der Gemeinde Mudau • WEA 12 auf dem Flurstück Nr. 842 auf der Gemarkung Steinbach der Gemeinde Mudau Die Standorte befinden sich in unmittelbarer Nähe des Windparks „Steinbacher Höhe“ in Mudau-Steinbach. Der Windpark „Steinbach-Himmelreich“ liegt zwischen den Ortsteilen Steinbach (Mudau), Donebach (Mudau), Ünglert (Mudau), Stürzenhardt (Buchen), Hettigenbeuern (Buchen), sowie Beuchen (Amorbach). Die beantragten Anlagen des Typs Nordex N175/6.X weisen eine Nabenhöhe von 179 m mit einer zusätzlichen Fundamenterhöhung um 1 m, einen Rotordurchmesser von 175 m, eine Gesamthöhe von 267,5 m und eine Nennleistung von 6,8 MW je Anlage auf. Die Antragstellerin hat am 29.01.2024 einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVP) für den Windpark „Steinbach-Himmelreich“ nach § 7 Abs. 3 des Geset-zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Diesem Antrag hat das Landrats-amt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 09.02.2024 entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren ist nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 06.03.2024 statt. Am 16.10.2024 führte die Antragstellerin die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Dialogveranstaltung in der Odenwaldhalle in Mudau durch. Die Einreichung des Antrags auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die oben genannten Anlagen erfolgte am 07.08.2025. Die hierbei eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erfolgten. Seit dem 26.06.2026 sind die Unterlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollständig.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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