Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Standortbezogene Vorprüfung für eine Erstaufforstung mit einer Größe von ca. 4,1650 ha in der Gemeinde Rhauderfehn auf den Flurstücken 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149 und 150 der Flur 13 in der Gemarkung Westrhauderfehn

24.07.2026

In der Gemeinde Rhauderfehn wurde die Erteilung einer Genehmigung zur Erstaufforstung für eine Fläche zur Größe von ca. 4,1650 ha auf den Flurstücken 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149 und 150 der Flur 13 in der Gemarkung Westrhauderfehn beantragt. Für dieses Vorhaben war gemäß § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Nr. 17.1.3 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

G-20-2026-057 - Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Repowering durch Errichtung und Betrieb von zwölf Windkraftanlagen in 17291 Göritz

24.07.2026

Die Firma ENERTRAG Windfeld Neuenfeld Malchow Ost GmbH Co. KG, Gut Dauerthal, 17291 Schenkenberg, beantragt die Genehmigung nach § 16b Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 17291 Göritz in der Gemarkung Malchow, Flur 2, Flurstücke 110, 116, 118, 139, 150 und 383, der Gemarkung Göritz, Flur 10, Flurstücke 9, 10 und 13 sowie der Gemarkung Tornow, Flur 1, Flurstücke 285, 290 und 366 zwölf Windkraftanlagen wesentlich zu ändern (AZ.: G-20-2026-057). Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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