Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Genehmigungsverfahren der RWE Generation SE zur Errichtung und zum Betrieb einer wasserstofffähigen GuD-Anlage (Gas- und Dampfturbinenkraftwerk) am Standort Frankfurter Straße 424 in 46562 Voerde

05.08.2026

Die RWE Generation SE, RWE Platz 3, 45141 Essen, hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Genehmigungsbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer wasserstofffähigen GuD-Anlage am Standort 46562 Voerde (Niederrhein), Frankfurter Straße 424 (Gemarkung Möllen, Flur 2, Flurstücke 1587, 1633, 1825, 1895, 1896, 1897, 1898, 1900, 1901, 1902, 1915) gestellt. Das beantragte Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß §§ 4, 6 BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Zudem handelt es sich um eine Anlage nach Artikel 10 i.V.m. Nr. 1.1 des Anhang I der europäischen Industrie-Emissionsrichtlinie (2010/75/EU). Das Vorhaben ist darüber hinaus der Nummer 1.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zuzuordnen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Der vom Antragsteller hierzu vorgelegte UVP-Bericht ist Teil der Antragsunterlagen. Am Standort Voerde ist die Errichtung und der Betrieb einer wasserstofffähigen Gas- und Dampfturbinenanlage mit einer Feuerwärmeleistung von 1.600 Megawatt (thermisch) geplant (kurz: GuD-Anlage). In einer solchen Anlage werden eine Gasturbine und eine Dampfturbine technisch miteinander kombiniert, um mit einem hohen Wirkungsgrad und geringen Energieverlusten Strom zu erzeugen. Die geplante Anlage wird so ausgelegt, dass sie neben Erdgas auch bis zu 100 % Wasserstoff als Brennstoff einsetzen kann. Der Vorhabenstandort der geplanten Anlage liegt im Westen des wirksamen Bebauungsplans Nr. 150 „Energiepark Voerde“. Auf der Fläche befindet sich derzeit das im Rückbau befindliche Steinkohlekraftwerk Voerde. Der Standort ist im Wege der Regionalplanung und der Bauleitplanung unter anderem für die geplante Nutzung planerisch vorgesehen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Negative Vorprüfungen

Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG - Austausch von Tragluftdächern sowie Abdeckung des Gärrestelagers mit einem Tragluftdach

05.08.2026

Die BGA Günther GbR betreibt eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Biogasanlage auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 960 der Gemarkung Fuchsstadt. Mit Bescheid vom 18.09.2020 (Az.: FB53-1711.01.17.02.01) erhielt die BGA Günther GbR die Genehmigung u.a. für die Nachrüstung des Gärrestelagers 1 mit einem Gasspeicher und vier Paddelrührwerken. Die BGA Günther GbR beantragte gem. § 16 BImSchG die Erhöhung des Gasspeichervolumens durch Austausch der bestehenden Tragluftdächer am Fermenter 1, Fermenter 2, Nachgärer 1 (Nachfermenter 1) sowie durch Abdeckung des Gärrestlagers 1 (perspektivisch Nachfermenter 2) an der bestehenden Biogasanlage als wesentliche Änderung der immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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