Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des "Landwehrkreisels" im Zuge der K 46 in Bardowick

22.06.2026

Der Landkreis Lüneburg, Betrieb Straßenbau und -unterhaltung, hat am 13.11.2025 für das o.g. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei dem Landkreis Lüneburg, Regional- und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den verkehrsgerechten Ausbau des bestehenden Kreisverkehrsplatzes „Landwehrkreisel“ in Bardowick am Knotenpunkt „Hamburger Straße“ - Kreisstraße 46 (K 46) / „Hamburger Landstraße“ - K 46 / „Schwarzer Weg“ - Kreisstraße 51 (K 51) / „Am Landwehrkreisel“.

Verkehrsvorhaben
Negative Vorprüfungen

Netze BW GmbH Mast- und Seiltausch mit Erhöhung der Übertragungskapazität auf der bestehenden 110-kV-Freileitung Rheinau - Östringen, Abschnitt 2 UW Leimen - UW Wiesloch

22.06.2026

Zwischen Rheinau- Mannheim und Östringen verläuft die 110-kV-Freileitung der Netzte GmbH. Im 2. Streckenabschnitt zwischen dem UW Leimen und dem UW-Wiesloch werden altersbedingt und um die Übertragungskapazität zu erhöhen Masten abgebaut und großteils standortgleich neu erreichtet und gleichzeitig die Beseilung getauscht.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

illu-map-boxes.svg