Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

EnBW Energie Baden-Württemberg AG - Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung als 1. Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines neuen Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerks (GuD) am Standort Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe (RDK 9)

10.09.2026

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG beantragt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung als 1. Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines neuen Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerks (GuD) mit Ammoniakwasserlager, zwei Heißwasserstationen zur Erdgasvorwärmung und Notstromversorgung an ihrem Standort Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe (RDK 9). RDK 9 soll vollständig innerhalb des bestehenden Kraftwerksgeländes errichtet werden. Die zentralen Komponenten von RDK 9 sind die Gasturbine mit Generator, der nachgeschaltete Abhitzedampferzeuger mit Dampfturbine und Generator, mehrere Transformatoren, die Fernwärmeauskopplung, das Kühlwassersystem sowie der Schornstein. Zur Rückkühlung des Kühlwassers soll der vorhandene Kühlturm auf Kreislaufkühlung umgerüstet werden. RDK 9 soll flexibel zur Deckung des Elektrizitätsbedarfes des Netzes betrieben werden. Die Einbindung in das 380 kV-Netz von Transnet soll über das Umspannwerk in Daxlanden erfolgen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe führt ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sowie mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch.“

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Negative Vorprüfungen

Geothermievorhaben "Rondellweg" der GeoHardt GmbH, Standort Schwetzingen

10.09.2026

Die GeoHardt GmbH plant auf der Gemarkung der Gemeinde Schwetzingen im Rhein-Neckar-Kreis die Errichtung eines Bohrplatzes und das Niederbringen von vier Tiefbohrungen zur Aufsuchung und späteren Gewinnung von Erdwärme. Ziel ist die Erschließung eines Thermalwasserreservoirs im Muschelkalk und Permotriassischen Sandsteine. Die vier geplanten Bohrungen bilden jeweils ein Bohrungspaar bestehend aus Förder- und Injektionsbohrung (hydrothermale Dublette). Die geplanten Arbeiten sehen die Nutzung von Gewässern auf verschiedene Weise vor. Hierzu gehört die Errichtung eines Brauchwasserbrunnens und mehrerer Grundwassermessstellen, sowie das Abteufen der vier Tiefbohrungen und die Förderung und Re-Injektion von Tiefenwasser während der geplanten Testarbeiten und im anschließenden Regelbetrieb. Für die Bohrarbeiten wird temporär eine Bohranlage mit erforderlichem technischem Zubehör (Spülkreislauf, Antriebsaggregate, Kraftstofftanks usw.) und den erforderlichen Einrichtungen auf dem Bohrplatz errichtet. Für die Injektionstests wird Pumpentechnik erforderlich. Im Falle einer ausreichenden Fündigkeit wird für den Dauerbetrieb ein Heizwerk errichtet und etwa 6 Mio. m³ Thermalwasser pro Jahr gefördert.

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

illu-map-boxes.svg