Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Öffentliche Bekanntmachung - Genehmigungsverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz der Microsoft Deutschland MCIO GmbH, Walter-Gropius-Straße 5, 80807 München

18.05.2026

Genehmigungsverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz der Microsoft Deutschland MCIO GmbH, Walter-Gropius-Straße 5, 80807 München Die Microsoft Deutschland MCIO GmbH beantragt bei der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmigungsbehörde nach § 4 BImSchG i. V. m. § 8a BImSchG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Netzersatzanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 297,4 MW auf dem Werksgelände in 50126 Bergheim, Gemarkung Paffendorf, Flur 009, Flurstück 269. Gleichzeitig wird die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG für die Errichtung der Anlage einschließlich der Maßnahmen, welche zur Prüfung der Betriebstauglichkeit erforderlich sind, beantragt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Hauptdeicherhöhung Jade-Wapeler Groden

18.05.2026

Der II. Oldenburgische Deichband hat die Planfeststellung zur Erhöhung und Verstärkung des Hauptdeiches zwischen dem Jade-Wapeler Siel und Schweiburgermühle (GPK07-km von 297,975 bis 301,830) gemäß § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Oldenburg, Im Dreieck 12, 26127 Oldenburg. Zur Herstellung der Deichsicherheit plant der II. Oldenburgische Deichband die Erhöhung und Verstärkung des Hauptdeiches am südöstlichen Jadebusen in der Gemeinde Jade, Landkreis Wesermarsch. Der ca. 3,9 km lange Bauabschnitt liegt zwischen dem Jade-Wapeler Siel im Westen bei Deich-km 297,975 und Schweiburgermühle im Osten bei Deich-km 301,830. Der betroffene Deichabschnitt verläuft überwiegend parallel zu einem Teil der B 437 und der Bäderstraße. Es ist vorgesehen, den Deich mit einer Bestickhöhe von NHN +9,80 m im westlichen und NHN +9,70 m im östlichen Vorhabenbereich herzustellen. Aufgrund prognostizierter Setzungen und Sackungen soll die Ausbauhöhe bis zu NHN +10,80 m betragen. An die 3,0 m breite Deichkrone wird seeseitig eine 1:6 geneigte Außenböschung und weiter eine 1:10 geneigte Außenberme anschließen. Binnendeichs soll die Böschung aus Standsicherheitsgründen mit einer Neigung von 1:4 hergestellt werden, die Binnenberme ist mit einer Neigung von 1:15 geplant. Für die Deichunterhaltung und Deichverteidigung sind 3,50 m breite Wege auf der Außen- und der Binnenberme vorgesehen. Die Deichentwässerung soll seeseitig an das vorhandene Gräben- und Grüppensystem angeschlossen werden, landseitig ist die Herstellung eines Entwässerungsgrabens vorgesehen. Die vorgelegte Planung lässt eine zukünftige Deicherhöhung um einen weiteren Meter innerhalb der Deichaufstandsfläche zu.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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