Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Fa. Rolls-Royce Solutions Augsburg GmbH: Änderung der Motorenprüfstände (§16 BImSchG); Gemeinsamer Betrieb von Prüfständen bei Einsatz von Kraftstoffen nach DIN EN 590/15940

02.07.2026

Die Firma Rolls-Royce Solutions Augsburg GmbH verfügt über eine Motorenprüfstandsanlage (Serienprüfstände und Entwicklungsprüfstände) vorwiegend für Gasmotoren bestehend aus insgesamt 6 Prüfständen. Es wird beabsichtigt bei einem Prüfstand mit einer Feuerungswärmeleistung von 6,3 MW regelmäßig Serienabnahmen mit den Kraftstoffen nach DIN EN 590/15940, also mit Diesel bzw. HVO (Hydro-treated Vegetable Oil) durchzuführen und andere Prüfstände parallel mit Gas zu betreiben. Dies kann eine wesentliche Änderung nach §16 BImSchG darstellen, weshalb höchst vorsorglich gemäß §§ 7 und 9 UVPG der Anlage 1 des UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen wurde.

Sonstige Industrieanlagen
Negative Vorprüfungen

4. Änderung des planfestgestellten Plans für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Leitung Conneforde – Landkreis Cloppenburg – Merzen / Neuenkirchen, Planfeststellungsabschnitt 4: Umspannwerk Cappeln_West bis zur Landkreis-grenze Cloppenburg / Osnabrück

02.07.2026

Die planfestgestellte ca. 400 m lange temporäre Zuwegung zur südlichen Seilzugfläche an Mast 46 ist von Süden abgehend von der Straße am Esch geplant. Die Planänderung erfasst stattdessen eine Zufahrt von Norden aus. Hierfür soll die bereits vorhandene Zuwegung zur nördlichen Seilzugfläche sowie zum Mastplatz genutzt und durch eine neue temporäre Zuwegung zwischen Mastplatz und südlicher Seilzugfläche ergänzt werden. Eine Errichtung einer temporären rund 10 m langen Grabenverrohrung ist für den Trentlager Kanal erforderlich.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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