Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Deponie Finsterbach, Unterbleiben einer UVP

28.07.2026

Änderung der Oberflächenabdichtung der Deponie Finsterbach

Abfalldeponien
Negative Vorprüfungen

Kiessandtagebau Trabitz/Sachsendorf/Schwarz - PÄ Errichtung und Betrieb einer neuen Kiesaufbereitung sowie Ausbau der Gleisanlage

28.07.2026

Die Schwenk Sand & Kies Nord GmbH & Co. KG (SSKN; im Folgenden auch als Antragstellerin bezeichnet) betreibt zwischen den Orten Schwarz (Calbe) und Sachsendorf den Kiessandtagebau Trabitz/Sachsendorf/Schwarz in den Flächen der Bewilligung „Trabitz, Sachsendorf und Schwarz“ (Berechtsamsnummer II-B-f-231/92), welche bis zum 31.12.2044 befristet ist und eine Flächengröße von ca. 535 ha umfasst. Unmittelbar nördlich des Kiessandtagebaues Schwarz liegt der Kiessandtagebau Trabitz/Groß Rosenburg, im weiteren Kiessandtagebau Groß Rosenburg genannt, der ebenfalls von der Antragstellerin betrieben wird. Zur Optimierung der Betriebsabläufe am Standort soll im Kiessandtagebau Schwarz die beste-hende Kiesaufbereitungsanlage durch eine neuere leistungsfähigere Anlage ersetzt werden. Ferner ist geplant, die 300.000 t/a aus dem Kiessandtagebau Groß Rosenburg, die bereits entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss vom 08.06.2017 nach Transport per LKW zum Standort Schwarz per Bahn vom Kieswerk Schwarz abgefrachtet werden, direkt in der neuen Anlage am Standort Schwarz aufzubereiten. Verbunden damit ist sowohl die Errichtung einer Landbandanlage zwischen den beiden Tagebauen sowie die Errichtung einer neuen Bahnverladung und gleichzeitig der Ausbau der Gleisanlage.

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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