Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Herr Andreas Roßbauer, Hinteröd 1, 93462 Lam plant die Errichtung und den Betrieb einer Wasserkraftanlage an einem Quellarm zum Koppenbach in der Gemeinde Lam. Hierzu hat der Unternehmer beim Landratsamt Cham einen Antrag auf Erteilung einer Planfeststellung für die mit der Errichtung der Wasserkraftanlage verbundenen Gewässerausbauten gem. §§ 67, 68 WHG sowie einer Bewilligung für die mit dem Betrieb der Wasserkraftanlage verbundenen Gewässerbenutzungen gem. §§ 10, 14 WHG gestellt. Für den Betrieb der geplanten Wasserkraftanlage soll der bestehende Hangkanal nach Vorderöd, der vor mehr als 400 Jahren künstlich angelegt wurde, in Abschnitten als Triebwerkskanal reaktiviert werden. Der ehemalige Triebwerkskanal (Hangkanal) zweigt von den Quellarmen des Koppenbaches nach Vorderöd ab. Er diente zur Wasserableitung zum Betrieb einer Mühle. Der Hangkanal wurde um das Jahr 1999 durch ein Hochwasser teilweise beschädigt. Dadurch hat sich am Standort des geplanten Ausleitungsbauwerks ein Durchbruch zum Koppenbach ergeben, der nach wie vor Wasser zum Koppenbach führt. Durch das Ausleitungsbauwerk soll die beantragte max. Ausleitungsmenge von 0,065 m³/s wieder in den Triebwerkskanal abgeleitet werden. Durch die Errichtung einer Sohlanrampung im Anschluss an das Ausleitungsbauwerk wird der Quellarm zum Koppenbach im Bereich der Stauanlage für naturraumtypische Gewässerorganismen durchgängig gestaltet. Der Triebwerkskanal mündet in ein neu zu errichtendes Wasserschloss. Hier wird der Triebwerkskanal auf maximal 823,700 m ü. NHN aufgestaut. Vom Wasserschloss aus wird das Triebwasser über eine Druckrohrleitung zum Krafthaus, das neben dem Koppenbach errichtet wird, weitergeleitet. Nach der Energieerzeugung läuft die Ausbauwassermenge wieder dem Koppenbach zu. Das Ableiten von Wasser aus dem Quellarm zum Koppenbach, der Aufstau des Triebwerkskanals sowie das Einleiten der Ausbauwassermenge in den Koppenbach sind Gewässerbenutzungen gemäß § 9 WHG, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung nach § 10 WHG bedürfen. Die abschnittsweise erforderliche Wiederherstellung des ehemaligen Hangkanals sowie die Herstellung des Unterwasserkanals sind als Gewässerausbau planfeststellungspflichtig nach § 67 Abs. 1 WHG.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Cham
Rachelstr. 6
93413
Cham
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra.landkreis-cham.de |
Telefon: | +49 9971 78-0 |
Fax: | +49 9971 78-399 |
URL: | https://www.landkreis-cham.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
06.04.2021
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
23.11.2020 - 22.12.2020