Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland, Bundesfernstraßenverwaltung, in Auftragsverwaltung vertreten durch die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Amt für Verkehr und Straßenwesen (Vorhabensträgerin), plant die Erweiterung der Bundesautobahn A 7 auf hamburgischem Gebiet und hat für die 8-streifige Erweiterung der Autobahn A 7 südlich des Elbtunnels (Hochstraße Elbmarsch – Brückenbauwerk K20) bei der als Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation die Planfeststellung gemäß §§ 17 FStrG, 73 HmbVwVfG beantragt. Gegenstand des vorliegend beantragten Vorhabens ist die Erweiterung der bislang sechsstreifigen, 3,84 km langen Hochstraße Elbmarsch (K20), km 159+704 bis km 163+542, die aus zwei baulich getrennten Überbauten mit derzeit jeweils 3 Fahrstreifen besteht, auf jeweils 4 Fahrstreifen, sodass sich ein insgesamt achtstreifiger Ausbau ergibt. Im Planungsabschnitt befindet sich die Anschlussstelle Hamburg-Waltershof. Räumlich begrenzt ist das Vorhaben im Norden durch die als Rampe ausgeführte, bereits achtstreifig ausgebaute Zufahrt in den Elbtunnel (Bauwerke K30 und K31) sowie im Süden durch die Fortführung der A 7 in Dammlage; dabei wird hier ein 8-streifiger Ausbau der A 7 bis zur Anschlussstelle Hamburg-Moorburg vorgesehen, der im Zuge des Anschlusses der neu zu bauenden A 26 über das Autobahnkreuz Hamburg-Süderelbe an die A 7 erfolgen soll. Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in den vordringlichen Bedarf als laufend und fest disponiert eingeordnet. Aufgrund des vorhandenen Querschnittes und der zwei getrennt verlaufenden Überbauten der Brückenkonstruktion, zwischen denen derzeit ein Abstand von etwa 10 m besteht, erfolgt die Erweiterung auf 8 Fahrstreifen nach innen. In den vorhandenen Freiraum zwischen den getrennten Überbauten werden neue Stützen gesetzt, um den Überbau zu verbreitern; dabei wird je Richtungsfahrbahn der Überbau für jeweils einen separat aufgeständerten Fahrstreifen innen an die bestehenden Überbauten nahtlos angefügt. Mit dem Vorhaben verbunden sind u.a. die Anpassung von Rampen, die Erneuerung der Fahrbahnbefestigung, die Neugestaltung der Beleuchtung und der Rückbau sowie der Neubau von Verkehrszeichenbrücken, Unterhaltungswegen und Entwässerungsanlagen einschließlich Regenklärbecken und Pumpenbecken. Mit dem Vorhaben einschließlich der Umweltmaßnahmen einhergehen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sowohl des Vorhabensbereichs als auch benachbarter Bereiche und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (z. B. Grunderwerb oder bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (z. B. Schalleinwirkungen aus Baulärm oder dem späteren Betrieb). Vorhandene Anlagen einschließlich querender Leitungen werden teilweise umzubauen oder abzubrechen sein. Im Rahmen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist neben der Wiederherstellung bauzeitlich in Anspruch genommener Flächen unter anderem die Ersatzmaßnahme Grünlandaufwertung Kirchwerder Wiesen vorgesehen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI)
Rechtsamt
Alter Steinweg 4
20459
Hamburg
Deutschland
E-Mail: | planfeststellungsbehoerde@bwi.hamburg.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
02.08.2019
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
23.11.2017 - 22.12.2017