Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Schreiben vom 31.01.2002 (Az.: 07.01.90) beantragte das Land Rheinland-Pfalz, den Plan für den Bau der Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen in den Gemarkungen Waldsee, Altrip und Neuhofen, Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, festzustellen. Den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd am 20.06.2006 (Az.: 31/566-211 Wa 1/2002) erlassen.

Auf Teilflächen der Gemarkungen Waldsee, Altrip und Neuhofen soll eine Hochwasserrückhaltung errichtet werden. Im Osten soll auf einer Fläche von rd. 45 ha durch eine Deichrückverlegung eine ungesteuerte Rückhaltung realisiert werden. Westlich daran anschließend soll ein gesteuerter Rückhalteraum auf ca. 237 ha entstehen. Er wird vom neuen Rheinhauptdeich auf einer Länge von rd. 8,54 km umschlossen werden. Statistisch gesehen ist ein Retentionseinsatz dreimal pro Jahrhundert zu erwarten; zweimal während der Vegetationsruhe und einmal während der Vegetationszeit. Als weitere wasserwirtschaftliche Anpassungsmaßnahmen im Rahmen des Vorhabens sind Flutmulden, ein Graben und Schöpfwerke vorgesehen. Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Bereich des Rückhalteraumes geplant.

Das Vorhaben wird seit mehreren Jahren einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen. Mit Urteil vom 13.12.2007 (4 K 1219/06.NW) hatte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße drei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss aus verfahrensrechtlichen Gründen abgewiesen. Die klägerischen Berufungen gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 12.02.2009 (1 A 10722/08.OVG) zurückgewiesen. Auf die vom Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Revisionen der drei Kläger setze der erkennende 7. Revisionssenat das Verfahren mit Beschluss vom 10.01.2012 (BVerwG 7 C 20.11) aus und legte dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der für die Klageabweisung maßgeblichen Verfahrensvorschriften mit unionsrechtlichen Richtlinienvorgaben zur Vorabentscheidung vor.

Mit Urteil vom 07.11.2013 (Rs. C-72/12, „Altrip“) stellte der Gerichtshof fest, dass das entscheidungserhebliche nationale Verfahrensrecht nicht mit Unionsrecht vereinbar ist. Daraufhin hob das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.02.2009 mit Urteil vom 22.10.2015 (BVerwG 7 C 15.13) auf. Die Sache wurde außerdem zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Dort ist der Rechtsstreit derzeit in einem erneuten Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 1 A 10043/16.OVG anhängig.

In seinem Revisionsurteil vom 22.10.2015 stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass das aufgehobene Berufungsurteil hinsichtlich der im Planfeststellungsbeschluss getroffenen Standortauswahl nicht gegen Bundesrecht verstößt (vgl. Rn. 54 ff.). Der Bau einer Hochwasserrückhaltung in den Gemarkungen Waldsee, Altrip und Neuhofen steht damit dem Grunde nach nicht auf dem Prüfstand.
Allerdings liegen nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, auf die das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil vom Oktober 2015 gestützt hat, Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 1a UmwRG nahe. Um die Hochwasserrückhaltung am Standort Waldsee/Altrip/Neuhofen auf eine in formeller Hinsicht rechtssichere Grundlage zu stellen, sollen in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren etwaige Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung geheilt und Optimierungen der Planung vorgenommen werden. Hierzu hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd mit Bescheid vom 14.10.2016 (Az.: 31/566-211 Wa 1/2002) den Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.06.2006 mit zum rechtskräftigen Abschluss des derzeit beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im erneuten Berufungsverfahren (Az.: 1 A 10043/16.OVG) anhängigen Verwaltungsrechtsstreits ausgesetzt, um ein ergänzendes Verfahren zur Fehlerheilung durchzuführen. Bis zu dessen Abschluss hat der mit der Sache befasste 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts auf Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 4 Abs. 1b Satz 2 UmwRG am 12.12.2016 die Aussetzung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens beschlossen.


Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Neubaugruppe Hochwasserschutz Oberrhein, hat zur Heilung etwaiger Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 1a UmwRG eine erneute Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt. Dazu liegt ein UVP-Bericht (IUS Weibel & Ness GmbH) vom August 2018 vor.

Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen der Rahmenbedingungen ist darüber hinaus insbesondere eine Neubewertung der Artenschutzverträglichkeit, und der Natura-2000-Verträglichkeit und der naturschutzrechtlichen Eingriffe erfolgt.

Daraus resultierend wurden zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen in Natur und Landschaft bzw. von Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete und unter Berücksichtigung der Nebenbestimmungen aus dem o.g. Planfeststellungsbeschluss die Vorhabenbestandteile und die technische Planung im Wesentlichen wie folgt optimiert:

- Verschiebung der Deichtrasse im Bereich der Rheinuferstraße nach Süden
- Verschiebung der Deichtrasse im Bereich des Schulgutweihers nach Norden
- Belassen einer vom Heldbock besiedelten Eiche
- Bau von Leiteinrichtungen und Unterquerungshilfen in der Kreisstraße K13
- Festlegung von Baunebenflächen nach den Belangen des Naturschutzes
- Belassen eines Abschnittes des derzeitigen Rheinhauptdeiches
- Verzicht auf Restwasserentleerung über den Neuhofener Altrhein
- Weitere Maßnahmen zur Binnenentwässerung, Grundwasserhaltung und Restwasserentleerung
- Naturschutzfachliche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen
- Kohärenzsicherungsmaßnahmen
- Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung bzw. Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft

Insoweit hat das Land Rheinland-Pfalz, Neubaugruppe Hochwasserschutz Oberrhein, mit Schreiben vom 30.08.2018 beantragt, den mit Beschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 20.06.2006 festgestellten Plan für den Bau der Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen zu ändern.

Die wesentlichen Änderungen am planfestgestellten Vorhaben resultieren insbesondere aus kleinflächigen Anpassungen der Deichfläche, der Pumpleistungen der Schöpfwerke sowie der Restwasserentleerung. Um die Verträglichkeit des Vorhabens mit dem gesetzlichen Artenschutz, Natura 2000 und der Eingriffsregelung zu gewährleisten, wurden Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen neu geplant. Zusätzliche Maßnahmenflächen befinden sich „Im Sand“ und südlich des Neuhofener Altrheins (Gemeinde Neuhofen), in der „Jägerwiese“, im „Speyerer Riedwald“, auf der „Horreninsel“ (Gemeinde Altrip) und „Im Wörth“ (Gemeinde Waldsee) sowie im FFH-Gebiet „Baumholder und Preußische Berge“ auf Gemarkung Körborn und Pfeffelbach (Landkreis Kusel).

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)

Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Postfach 100262
67402 Neustadt an der Weinstraße
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: poststelle@sgdsued.rlp.de
Telefon: 06321 99-0
Fax: 06321 99-2900
URL: www.sgdsued.rlp.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

24.09.2018 - 31.10.2018

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung außerhalb ( Bekanntmachung außerhalb.pdf )
3245_Karte_1_PFG_2002_A4 ( 3245_Karte_1_PFG_2002_A4.pdf )
3245_Karte_2-1_Aenderungen_2018_A4 ( 3245_Karte_2-1_Aenderungen_2018_A4.pdf )
3245_Karte_2-2_preussische_Berge_A4 ( 3245_Karte_2-2_preussische_Berge_A4.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Antrag zur Änderung des PFB vom 30.08.2018 ( Antrag zur Änderung des PFB vom 30.08.2018.pdf )
Planfeststellungsbeschluss Waldsee-Altrip-Neuhofen vom 20.06.2006 ( Planfeststellungsbeschluss Waldsee-Altrip-Neuhofen vom 20.06.2006.pdf )
Zusammenfassung der geplanten Änderungen ( Zusammenfassung der geplanten Änderungen.pdf )
Karte_1_Übersicht ( Karte_1_Übersicht.pdf )
Karte_2_Vorhabensbestandteile ( Karte_2_Vorhabensbestandteile.pdf )
Karte_3_LBP_Maßnahmen_BCE_2001 ( Karte_3_LBP_Maßnahmen_BCE_2001.pdf )
Karte_4_Massnahmen ( Karte_4_Massnahmen.pdf )
20180717_PlanänderungWAN ( 20180717_PlanänderungWAN.pdf )
20180717_Anlage1_Grunderwerb ( 20180717_Anlage1_Grunderwerb.pdf )
1809_Grunderwerbsverzeichnis_ohneEigentümer_altrip ( 1809_Grunderwerbsverzeichnis_ohneEigentümer_altrip.pdf )
1809_Grunderwerbsverzeichnis_ohneEigentümer_Lerchenfenster ( 1809_Grunderwerbsverzeichnis_ohneEigentümer_Lerchenfenster.pdf )
1809_Grunderwerbsverzeichnis_ohneEigentümer_neuhofen ( 1809_Grunderwerbsverzeichnis_ohneEigentümer_neuhofen.pdf )
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20180717_Anlage 2_Druckwasser ( 20180717_Anlage 2_Druckwasser.pdf )
B-1_0_Uebersichtslageplan ( B-1_0_Uebersichtslageplan.pdf )
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B-1_2_Deichabschnitt2 ( B-1_2_Deichabschnitt2.pdf )
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B-3_1_SW_Auf-der-Au ( B-3_1_SW_Auf-der-Au.pdf )
B-3_2_SW_Altrip ( B-3_2_SW_Altrip.pdf )
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B-3_5_Detailplan_Heldbockeiche ( B-3_5_Detailplan_Heldbockeiche.pdf )
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