Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Planfeststellungsbeschluss betrifft die Errichtung und den Betrieb einer kombinierten 380-kV-Höchstspannungsfrei- und -erdkabelleitung durch die Gaskraftwerk Leipheim GmbH & Co. KG (GKL). Die Länge der geplanten Leitung beträgt insgesamt rund 3,65 km, wovon ca. 2,75 km auf die Kabeltrasse und ca. 0,9 km auf die Freileitungstrasse mit fünf neuen Masten entfallen. Für den Übergang von Erdkabel und Freileitung ist die Errichtung einer Schaltanlage erforderlich. Die Regierung von Schwaben hat mit Bescheid vom 04.12.2018 die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des Gasturbinenkraftwerks Leipheim erteilt. Das Gasturbinenkraftwerk Leipheim soll als besonderes netztechnisches Betriebsmittel betrieben werden, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten. Für den Betrieb des Kraftwerks ist es erforderlich, dieses an das bestehende Höchstspannungsübertragungsnetz anzuschließen. Das Vorhaben beginnt am Standort des Gasturbinenkraftwerks auf der Fl.-Nr. 369/55 Gemarkung Bubesheim. Der Übergabepunkt am Gasturbinenkraftwerk zur verfahrensgegenständlichen Stromleitung entspricht den oberspannungsseitigen Anschlüssen (Ausgangspole) an den Maschinentransformatoren bzw. der Eingangsseite der Trenneranlage. Nach Bündelung der beiden Trafoableitungsstränge führt die Leitung als Erdkabel mit einer Länge von insgesamt ca. 2,75 km in südlicher Richtung bis zur Kreisstraße GZ 4, die mittels eines HD-Bohrverfahrens gequert wird. Parallel mit der ebenfalls zur Genehmigung beantragten Gashochdruckleitung folgt sie der Kreisstraße in östlicher Richtung, bis sie auf die bestehende Leitung Aalen – Unterpfaffenhofen der Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH (FBG) trifft. Nach deren Querung in offener Bauweise führt sie gebündelt mit der geplanten Gashochdruckleitung auf der östlichen Seite der Produktenpipeline der FBG auf landwirtschaftlich genutzten Flächen südwärts bis zur BAB 8. Diese quert sie mittels eines HD-Bohrverfahrens annähernd rechtwinklig. Anschließend kreuzt sie bepflanzte Ausgleichsflächen und eine Wiesenfläche, die zum Bubesheimer Bach hinunterführt. Dieser wird in offener Bauweise gequert. Nach Durchörterung der Staatsstraße St 2020 mittels eines geschlossenen HD-Bohrverfahrens verläuft die Erdkabeltrasse weiterhin parallel mit der geplanten Gashochdruckleitung und der Produktenleitung der FBG, welche nachfolgend gekreuzt werden, entlang eines Wirtschaftswegs südwärts auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Vor dem Erreichen der GZ 5, welche nicht gequert wird, endet die Parallelführung mit der geplanten Gashochdruckleitung im Bereich der ebenfalls im gegenständlichen Verfahren zur Genehmigung beantragten Schaltanlage auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 1748, 1749 und 1750, Gemarkung Bubesheim. Von dieser Schaltanlage ist, bis zur ca. 900 m südlich gelegenen bestehenden 380-kV-Freileitung Bl. 4521 der Amprion GmbH, die Errichtung eines 380-kV-Freileitungsanschlusses geplant, welcher auch Gegenstand des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens ist. Von der Schaltanlage bis zur bestehenden 380-kV-Freileitung Bl. 4521 verläuft die Freileitungstrasse über landwirtschaftliche Nutzflächen nach Süden, wobei sich die Leitung im Bereich der Fl.-Nr. 1248, Gemarkung Großkötz zu einem Y, der sogenannten Dreiecksauflösung, aufspaltet, um eine Einschleifung über die geplanten Masten 4521/100A und 4521/100B in die bestehende Freileitung herzustellen. Die Stromanschlusstrasse endet nach der Einbindung in die bestehende 380-kV-Freileitung der Amprion GmbH im Bereich der Fl.-Nrn. 1241/2 und 1245, Gemarkung Großkötz.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152
Augsburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-schw.bayern.de |
Telefon: | +49 821 327-01 |
Fax: | +49 821 327-2289 |
URL: | http://www.regierung.schwaben.bayern.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
17.12.2019
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
08.11.2018
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
14.05.2018 - 13.06.2018