Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Kies- und Schotterwerke Müller GmbH & Co. KG, Jettkofer Straße 2, 88356 Ostrach, plant eine Erweiterung ihres bestehenden Kiesabbaus am Standort Ostrach um ca. 13,5 ha in nördlicher Richtung. Das Vorhabengebiet erstreckt sich auf Flurstücke 147, 148, 150, 151, 152, 153, 154, 157, 158, 160, 161, 164/1, 164/2, 165, 166, 167, 168, 171, 173, 174, 175, 194, 176/1, 176/2, 176/3 und 250 auf Gemarkung Jettkofen der Gemeinde Ostrach. Die Erweiterungsfläche besteht ausschließlich aus Ackerflächen, randlich sind Feldwege und einzelne Gehölze betroffen. Die Firma Kies- und Schotterwerke Müller GmbH & Co. KG plant, das Kiesvorkommen sowohl im Trocken- als auch im temporären Nassabbauverfahren zu gewinnen. Abbau und Rekultivierung sollen in 5 Abschnitten erfolgen; die Dauer einer Abbaustufe im Trockenabbau soll bei etwa 3 Jahren liegen. Erwartet wird ein Gesamtabbauvolumen von ca. 1 Mio. m3, für welches ein Abbauzeitraum von ca. 12 Jahre festgelegt wurde. Nach weiteren 8 Jahren sollen Wiederverfüllung und Rekultivierung abgeschlossen sein. Aufgrund der Vorhabengröße besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Beim Scoping-Termin am 18.06.2019 wurde der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) festgelegt. Das Vorhaben der Firma Kies- und Schotterwerke Müller GmbH & Co. KG bedarf einer naturschutz- und baurechtlichen Genehmigung i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 NatSchG i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 49 LBO und §§ 29 ff. BauGB. Für den temporären Nassabbau mit an-schließender Wiederverfüllung bedarf es zusätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 2, 8 und 9 WHG. Mit schriftlichem Antrag vom 31.03.2020 hat die Firma Kies- und Schotterwerke Müller GmbH & Co. KG die Planunterlagen beim Landratsamt Sigmaringen eingereicht. Diese enthalten: Teil A: Technische Planung/Vorhabensbeschreibung Teil B: UVP-Bericht Teil C: Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil D: Allgemeinverständliche Zusammenfassung Die vorgenannten Pläne und Beschreibungen liegen in der Zeit vom 25.05.2020 bis einschließlich 26.06.2020 bei der Gemeinde Ostrach, Bauamt, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach sowie beim Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz; Zimmer Nr. 605, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen zur Einsicht während der allgemeinen Dienststunden aus. Einwendungen gegen das Vorhaben können bis spätestens 27.07.2020 schriftlich oder zur Niederschrift beim Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz des Landratsamtes Sigmaringen oder bei der Gemeinde Ostrach erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Für die Erörterung von eingehenden Einwendungen wird ein Erörterungstermin vorgesehen. Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten beim Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Mit Entscheidung des Landratsamtes Sigmaringen vom 07. Mai 2021 wurde das Kiesabbauvorhaben genehmigt. Nach § 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 74 Abs. 4 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) ist eine Ausfertigung der Entscheidung und der genehmigten Planunterlagen in den Gemeinden zwei Wochen zur Einsicht auszulegen. Gemäß §§ 1 Nr. 1, 2 und 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden die öffentliche Bekanntmachung und die Auslegung der Entscheidung durch die jeweilige Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Veröffentlichung erfolgt auf dem UVP-Portal des Landes Baden-Württemberg (www.uvp-verbund.de). Als zusätzliches Informationsangebot i.S.d. § 3 Abs. 2 PlanSiG soll dennoch die persönliche Einsichtnahme der Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung ermöglicht werden. Die Entscheidung sowie die Pläne und Beschreibungen liegen in der Zeit vom 25. Mai 2021 bis einschließlich 09. Juni 2021 bei der Gemeinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach sowie beim Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz, Zimmer Nr. 605, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen, aus. Eine Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden ist jeweils nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Entscheidung gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
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Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Tübingen
LRA Sigmaringen
Leopoldstraße 4
72488
Sigmaringen
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | info@lrasig.de |
Telefon: | 07571 102-0 |
Fax: | 07571 102-1234 |
URL: | https://www.landkreis-sigmaringen.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
07.05.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
25.05.2020 - 26.06.2020
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
26.03.2019 - 19.06.2019