Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Graßlsäge GbR plant den Umbau und den Weiterbetrieb der Wasserkraftanlage „Graßlsäge“ am Weißen Regen in der Gemeinde Arrach. Hierzu hat die Unternehmerin beim Landratsamt Cham einen Antrag auf Planfeststellung für die mit dem Umbau der Wasserkraftanlage verbundenen Gewässerausbauten gem. §§ 67, 68 WHG sowie einer Bewilligung für die mit dem Betrieb der Wasserkraftanlage verbundenen Gewässerbenutzungen gem. §§ 10, 14 WHG gestellt. Das bestehende Wehr im Weißen Regen soll rückgebaut und dafür ein neues Wehr, ca. 100 m flussaufwärts, errichtet werden. Hier wird auch die Gewässerdurchgängigkeit in Form eines Umgehungsgerinnes hergestellt. Am Ende der Wehranlage schließt eine Brücke mit Absperrschütz, welche als Einlaufbauwerk fungiert, an. Von hier wird das Triebwasser in einem neuen Oberwasserkanal zum Kraftwerk geleitet. Der ehemalige Oberwasserkanal wird verfüllt. Im Bereich der Ausleitungsstrecke sind Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur vorgesehen. Weiterhin soll der Unterwasserkanal teilweise verlegt werden und die bereits vorhandene Leitbuhne im Bereich des Zusammenflusses des Unterwasserkanals und der Ausleitungsstrecke bis ca. 30 m flussabwärts so angepasst werden, dass sich eine möglichst optimale Leitwirkung für Fische in die Ausleitungsstrecke ergibt. Für den Betrieb der Wasserkraftanlage soll der Weiße Regen am neu zu errichtenden Wehr auf maximal 470, 73 m ü. NN aufgestaut werden, bis zu max. 3 m³/s Wasser aus dem Weißen Regen abgeleitet und nach der energetischen Nutzung wieder in den Weißen Regen eingeleitet werden. Der Aufstau des Weißen Regens sowie das Ab- und Wiedereinleiten der Ausbauwassermenge sind Gewässerbenutzungen gemäß § 9 WHG, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung nach § 10 WHG bedürfen. Die oben beschriebenen Baumaßnahmen in und an den Gewässern sind als Gewässerausbau plan-feststellungspflichtig nach § 67 Abs. 1 WHG.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Cham
Rachelstr. 6
93413
Cham
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra.landkreis-cham.de |
Telefon: | +49 9971 78-0 |
Fax: | +49 9971 78-399 |
URL: | https://www.landkreis-cham.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
26.04.2023
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
15.07.2022 - 16.08.2022