Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen hat bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für das Bauvorhaben Modernisierung der historischen grenzüberschreitenden Straßenverbindung Bad Elster S 306 – Hranice 111/2172 gemäß § 39 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) i. V. m. § 1 Abs. 1 S. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfG) und §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Gegenstand der vorliegenden Planung ist die Fahrbahnerneuerung der Staatsstraße S 306 (S 306) zwischen dem deutsch-tschechischen Grenzübergang Bad Elster/Bärenloh –Hranice/(Roßbach) und dem Ortseingang Bad Elster. Der zu planende Abschnitt der S 306 im Ortsteil Bärenloh befindet auf dem Territorium der Stadt Bad Elster. Im Zusammenhang mit der Planung der S 306 auf deutscher Seite erfolgt auf der tschechischen Seite die Planung zwischen Hranice und Ul. ruska auf einer Länge von 900 m sowie der 711 m lange Streckenabschnitt zwischen Ul. ruska und dem Grenzübergang zur deutschen Seite. Die Baustrecke der S 306 beginnt bei Bau-km 0+000 direkt am Grenzübergang Bad Els-ter/Bärenloh – Hranice (CZ) und endet bei Bau-km 2+047,000. Die Streckenlänge beträgt 2,047 km. Die vorhandene Straße weist zwischen dem Grenzübergang und dem Beginn der Ortslage die Streckencharakteristik einer Landstraße mit niedrigem Ausbaustandard auf. Sie ist geprägt von geringen und schwankenden Fahrbahnbreiten zwischen ca. 3,0 m und 5,0 m, engen Kurven (R = 40/90/100 m), einer langen Kuppe mit steilen Längsneigungen und letztlich einer räumlich inhomogenen Linienführung. Über eine Länge von ca. 1.100 m befindet sich die Straße direkt im Wald. Der Baumbestand reicht zum Teil bis an die Grenze des Straßenraumes. Im Über-gangsbereich zwischen dem Wald und dem unbewaldeten Abschnitt quert die vorhandene Straße mit relativ gestreckter Linienführung und in einem flachen Damm die vor dem Ort be-findliche, ausgedehnten Weide- bzw. Wiesenhanglage. In der Ortslage ist die Straße zum großen Teil bis an die Grenze des Straßenraumes bebaut. Einfriedungen und Mauern prägen das Bild. Charakteristisch für die Bereiche zwischen den bebauten Grundstücken sind die in Richtung der Teiche geneigten Hangwiesen, die augen-scheinlich die Anschnittlage der Straße im Ort verdeutlichen. Im Vorhaben sind prägende Bau-werke darüber hinaus nicht vorhanden bzw. geplant. Die Länge der Ortslage beträgt ca. 450 m. Die Fahrbahnbreite in der Ortslage schwankt zwischen 4,00 m und 5,50 m. Der Begegnungsfall Pkw-Pkw ist nicht an jeder Stelle möglich. Es sind keine Gehwege angeordnet. In Abhängigkeit von der Straßenkategorie LS IV und der Bedeutung als Nahbereichsstraße ist die S 306 nach RAL 2012 in die Entwurfsklasse EKL 4 einzustufen. Entsprechend erhält die Planung den Entwurfsstandard einer einbahnigen Straße und einen Regelquerschnitt RQ 9 ohne Leitlinie in der Mitte. Die befestigte Breite beträgt 6 m und es werden beidseitig 0,5 m vom Rand überfahrbare Leitlinien aufgebracht. Der Planung liegt eine Planungsgeschwindigkeit von 70 km/h zugrunde. Aufgrund der geringen Verkehrsbelegung von 400 Kfz/24 h (Prognosehorizont 2030) und der Linienführung wird auf die Anlage gesonderter Rad- bzw. Gehwege verzichtet. Die vorliegende Planung basiert prinzipiell auf der Fahrbahnerneuerung. Damit folgt die Trasse weitestgehend dem vorhandenen Straßenkörper. Eine Ausnahme bildet der Bereich zwischen ca. Bau-km 0+600 und 1+200. Aufgrund des einzuhaltenden Mindestparameters für die Längs-neigung wird gegenüber dem Bestand eine flachere Neigung als bisher angesetzt und das be-dingt eine Fahrbahnlage im Damm. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2, Anlage 1 Nr. 2 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG). Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahmen werden Grundstücke in den Städten Bad Elster, Gemarkungen Bad Elster und Mühl-hausen; Adorf/Vogtland, Gemarkung Adorf; sowie in den Gemeinden Steinberg, Gemarkung Rothenkirchen; Triebel, Gemarkung Posseck und Eichigt, Gemarkung Tiefenbrunn bean-sprucht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Chemnitz
Abteilung 3 - Infrastruktur
Referat 32 - Planfeststellung
Altchemnitzer Straße 41
09120
Chemnitz
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | post@lds.sachsen.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
18.09.2019
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
01.04.2019 - 01.04.2019
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
10.09.2018 - 09.10.2018