Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Nachdem das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Straßenbaubehörde mit Antrag vom 31.03.2008 die Planfeststellung für den Ausbau der B 10 zwischen Eutingen und Niefern beantragt hatte (Az.: 15-0513.2 B 10/16) und die Planunterlagen vom 20.10.2008 bis 19.11.2008 in der Stadt Pforzheim sowie der Gemeinde NiefernÖschelbronn zur Einsicht auslagen, wurde das Planfeststellungsverfahren zunächst ruhend gestellt. Zwischenzeitlich wurde die Planung des 4-streifigen Ausbaus der B 10 zwischen Eutingen und Niefern wiederaufgenommen. Da aufgrund geänderter gesetzlicher Voraussetzungen und Richtlinien sowie des zeitlichen Ablaufs wesentliche Änderungen der Planung und eine umfassende Überarbeitung der Planunterlagen vorgenommen wurden, hat das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Straßenbaubehörde den Antrag auf Planfeststellung vom 31.03.2008 mit Schreiben vom 04.02.2021 zurückgenommen und zugleich einen neuen Antrag auf Planfeststellung für eine geänderte Planung gestellt. 1. Die Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe hat dementsprechend das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 10 zwischen Eutingen und Niefern aus dem Jahre 2008 (Az.: 15-0513.2 B 10/16) eingestellt. Die im Rahmen des im Jahre 2008 durchgeführten Anhörungsverfahrens erhobenen Einwendungen, die abgegebenen Stellungnahmen sowie Äußerungen zu den Umweltauswirkungen sind damit gegenstandslos. 2. Mit Antrag vom 04.02.2021 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Straßenbaubehörde nunmehr die Planfeststellung nach den §§ 17 ff. des Fernstraßengesetzes (FStrG) i.V.m. den §§ 72 ff. des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) für folgendes Bauvorhaben beantragt: B 10, 4-streifiger Ausbau zwischen der Einmündung der Sägewerkstraße bei Pforzheim-Eutingen und dem Anschluss an die Enzbrücke von Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+716 sowie von Bau-km 1+020 bis Bau-km 1+470 auf den Gemarkungen Eutingen (Stadtkreis Pforzheim) und Niefern (Enzkreis) einschließlich - Verlegung eines Wirtschaftsweges an den neuen Dammfuß nördlich der B 10 mit Anschluss der Zuwegung zum Pumpwerk und den Brunnen „1 W“ - Herstellen einer Wegeverbindung auf der Südseite der B 10 als Ersatz für die überplante Gehwegverbindung zwischen dem Parkplatz bei Bau-km 0+500 und Niefern - Bau von vier Rechteckdurchlässen unter der B 10 hindurch - Bau eines P+M-Platzes mit 107 Parkplätzen mit Anbindung an die Pforzheimer Straße und an die B 10 - Neubau einer Haltebucht im Zuge der B 10 bei Bau-km 1+370 zur Andienung des Brunnens „3 Ö“ - Anpassung der Einmündung der Pforzheimer Straße in die B 10 - Herstellung eines Grasweges am Dammfuß nördlich der B 10 von Bau-km 1+020 bis zur Enzbrücke - Bau von Entwässerungseinrichtungen zur Einleitung in Behandlungsanlagen der BAB A 8 - Eingriffe in vorhandene Biotope - Naturschutzrechtliche Vermeidungs-, Minderungs-, CEF- und Kompensationsmaßnahmen
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Karlsruhe
Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 1
76247
Karlsruhe
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | abteilung1@rpk.bwl.de |
Telefon: | 0721 926-2105 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
12.07.2021 - 11.08.2021