Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das o.g. Straßenbauvorhaben besteht aus zwei Teilbaumaßnahmen, nämlich dem Bau der Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach als Verbindungsstraße zwischen der bisherigen B 39 (seit 01.01.2025: L 533) und der L 1100 sowie dem vierstreifigen Ausbau der L 1100 (Neckartalstraße) zwischen Heilbronn-Neckargartach und der Anschlussstelle Heilbronn-Untereisesheim. Träger der Baulast ist für die Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach die Stadt Heilbronn und für die Neckartalstraße das Land Baden-Württemberg. Antragstellerin und Vorhabenträgerin ist für beide Maßnahmen die Stadt Heilbronn. Die etwa 4,5 Kilometer lange Nordumfahrung führt von der B 39 (seit 01.01.2025: L 533) über den Industriepark „Böllinger Höfe“ (Alexander-Baumann-Straße) und das Industriegebiet „Neckarau“ (Buchener Straße) und endet an einem neuen Knotenpunkt mit der L 1100 (Neckartalstraße). Der geplante Innovationspark „Steinäcker“ östlich des Industrieparks „Böllinger Höfe“ wird mittels einer Einmündung an die Nordumfahrung angeschlossen. Der zweibahnige Ausbau der L 1100 (Neckartalstraße) erfolgt über eine Länge von 1,3 Kilometern. Er beginnt im Süden an der vorhandenen Rampe zur Überführung der Karl-Wüst-Straße und endet am nördlichen Knotenpunkt mit der Wimpfener Straße. Dieser Knotenpunkt wird im Zuge der Baumaßnahme angepasst. Die südliche Einmündung der Wimpfener Straße in die Neckartalstraße, die sich etwa auf halber Ausbaustrecke befindet, wird zurückgebaut. Stattdessen wird die Buchener Straße im Zuge der Realisierung der Nordumfahrung mittels einer neuen Einmündung direkt an die Neckartalstraße angebunden. Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das o.g. Straßenbauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden und zu minimieren bzw. zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören beispielsweise das Anbringen von Nisthilfen, die Anlage von Hecken und Feldgehölzen, die Pflanzung von Einzelbäumen und Baumreihen, die Neuanlage einer Streuobstwiese, die Anlage von Habitatstrukturen für Reptilien, die Entsiegelung nicht mehr benötigter Straßenbereiche und Maßnahmen zum Waldausgleich.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstr. 21
70565
Stuttgart
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rps.bwl.de |
Telefon: | 0711 904-0 |
Fax: | 0711 904-11190 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx |
Verfahrensschritte
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Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
21.07.2025
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
28.01.2025 - 27.02.2025
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
20.06.2022 - 19.07.2022