Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Sämann Stein- und Kieswerke GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 21-23, 75417 Mühlacker, plant ihren bestehenden Steinbruch zum Abbau von Muschelkalk in den Gewannen „Bei der Viehfahrt“ und „Krausenäcker“ auf Gemarkung Ersingen, Gemeinde Kämpfelbach, in nordöstlicher und nordwestlicher Richtung um 4,4 Hektar (ha) zu erweitern. Der Teilregionalplan Rohstoffsicherung weist die Fläche als „schutzbedürftiger Bereich für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe“ (hier: Kalksteinabbau) aus. Die Gesamtfläche des in fünf Abbauphasen vorgesehenen Gesteinsabbaus, bei dem in geringem Umfang auch Sprengstoffe verwendet werden, umfasst künftig 10,67 ha. Die geplante Abbautiefe (Tiefsohle) beträgt 274 Meter über Normalnull (m ü. NN). Vorgesehen ist weiterhin die schrittweise Wiederverfüllung und Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen bei einer gleichzeitigen Optimierung der Flächeninanspruchnahme. Mit dem Vorhaben soll zeitnah nach Erteilung der Genehmigung begonnen werden. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach den §§ 4, 10 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V. mit den §§ 1 und 2 sowie Anhang 1 Nr. 2.1.1 (Verfahrensart „G“) der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Für das Änderungsvorhaben ist nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch-zuführen, da die Trägerin des Vorhabens dies beantragt und das Landratsamt Enzkreis das Entfallen der zunächst erforderlichen allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 i.V. mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 sowie Anlage 1 Nr. 2.1.2 Spalte 2 UVPG als zweckmäßig erachtet hat. Die UVP-Pflicht wurde gemäß § 5 Abs. 1 UVPG festgestellt. Die UVP ist nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Für das Vorhaben sind die nach anderen Vorschriften erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Gestattungen (z.B. bau-, naturschutz- und ggf. wasserrechtliche Genehmigung) – mit Ausnahme der ggf. zu erteilenden Waldumwandlungsgenehmigung – gem. § 13 BImSchG von der ggf. zu erteilenden immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung eingeschlossen. Die Sämann Stein- und Kieswerke GmbH & Co. KG hat mit Schreiben und Unterlagen vom 02.10.2018 beim Landratsamt Enzkreis die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für das Erweiterungs- und Änderungsvorhaben beantragt. Zur Vervollständigung des Antrags wurden bis zum 13.11.2018 weitere Unterlagen vorgelegt. Die voraussichtlichen Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens auf die in § 1a der 9. BImSchV bzw. § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter sind in einem UVP-Bericht i.S. der §§ 4 und 4e i.V. mit der Anlage zu § 4e der 9. BImSchV zusammengefasst. Die öffentliche Bekanntmachung und die zum Verfahren gehörenden Anträge, Unterlagen, Gutachten, UVP-Bericht wie im Übrigen auch die bzgl. des Vorhabens bislang schon bei uns vorliegenden Projektunterlagen und die Niederschrift zur Vorantragskonferenz / Scopingtermin am 11.07.2017 sowie dazu ergangenen entscheidungserheblichen „Berichte und Empfehlungen“, und auch solche, die der Behörde im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung vorliegen, sind gem. § 20 Abs. 1 UVPG hier auf der Internetseite eingestellt. Alle vg. Unterlagen können zudem auch auf der Internetseite des Landratsamtes Enzkreis unter www.enzkreis.de/Steinbrucherweiterung-Ersingen eingesehen werden. Gleiches gilt hinsichtlich der Informationspflicht gemäß Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über eine Verarbeitung personenbezogener Daten des Umweltamtes des Landratsamtes Enzkreis. Das Landratsamt Enzkreis als zuständige Genehmigungsbehörde führt für das UVP-pflichtige Vorhaben aufgrund von § 2 Abs. 1 Nr. 1a der 4. BImSchV ein förmliches Änderungsgenehmigungsverfahren nach den §§ 10 und 16 BImSchG durch. Die Öffentlichkeit ist dabei nach Maßgabe des § 10 Abs. 3, 4, 6 bis 8 BImSchG sowie der §§ 8 bis 10 und 12 ff. der 9. BImSchV zu beteiligen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Enzkreis
Regierungspräsidium Karlsruhe
Landratsamt Enzkreis - Umweltamt
Östliche Karl-Friedrich-Straße 58
75175
Pforzheim
Postfach 10 10 80
75110 Pforzheim
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | umweltschutzamt@enzkreis.de |
Telefon: | (07231) 308-9451 |
Fax: | (07231) 308-9656 |
URL: | https://www.enzkreis.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
01.09.2020
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
12.03.2019 - 12.03.2019
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
14.12.2018 - 18.01.2019