Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Regierungspräsidium Tübingen - Planfeststellungsbehörde führt auf Antrag des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) durch. Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die vorliegende Planung umfasst den Neubau einer Ortsumgehung von Beimerstetten. Die Ortsumfahrung ist Teil des Gesamtkonzepts „Ulmer Norden", welches neben dem Neubau der Ortsumgehung Beimerstetten noch den Ausbau der Albrecht-Berblinger-Straße (K 7302) sowie des Doppelanschlusses an die BAB 8 umfasst. Die Ortsumgehung Beimerstetten ist der finale Baustein zur Umsetzung des Gesamtkonzepts „Ulmer Norden". Sie beginnt südwestlich von Beimerstetten am Knotenpunkt L 1239 (Richtung Dornstadt) und K 7403 (Richtung Tomerdingen), verläuft in nördlicher Richtung parallel zur Bahnlinie Stuttgart-Ulm, schwenkt anschließend nach Osten ab, führt unter der Bahnlinie hindurch und endet nördlich von Beimerstetten an der bestehenden L 1165 in Richtung Breitingen. Ein weiterer Bestandteil der Planung ist der Neubau eines Wirtschaftsweges östlich der L 1239. Der Weg beginnt am bestehenden Weganschluss am Kreisverkehrsplatz Albrecht-Berblinger-Straße / L 1239 und endet am geplanten Kreisverkehrsplatz L 1239 / K 7403 der Ortsumgehung Beimerstetten. Der Weg ist aus Verkehrssicherheitsgründen und zur Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen erforderlich. Die Gesamtausbaulänge für die Maßnahme beträgt rund 4,4 km und setzt sich zusammen aus rund 1,6 km für die durchgehende Strecke L 1165 / L 1239, rund 0,5 km für Anschlüsse, Kreisverkehrsplätze und querende Straßen sowie rund 2,2 km für Wirtschafts- und Radwege. Prägende Bauwerke des Vorhabens sind eine Brücke über den Keltelgraben, eine Unterquerung der Bahnlinie Stuttgart-Ulm, eine Überführung über den Fildeweg sowie anschließend daran beidseitige Rückhalte- und Versickerungsbecken. Für die Maßnahme ist eine Bauzeit von 3 Jahren veranschlagt. Nach Abschluss der Maßnahme muss das Straßennetz neu geordnet werden. Neben der Umstufung von Landes- und Kreisstraßen wird die Ortsdurchfahrt zur Gemeindestraße zurückgestuft. Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in die Natur und Landschaft dar. Die Belange der Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, wurden im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation erarbeitet. Vorgesehen sind Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung wie Leitpflanzungen und Leiteinrichtungen als Querungshilfe für Fledermäuse, Anbringen von künstlichen Nisthilfen für die Haselmaus, den Feldsperling und die Weidenmeise und Neuentwicklung von naturnahem Laubwald und gestuften Waldrändern sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wie die Neuentwicklung von artenreichem Grünland, die Wiederherstellung von Biotopen im Baufeld, der Umbau von naturfernem Nadelwald in naturnahen Laubwald und der Rückbau von versiegelten Flächen. Für das Bauvorhaben sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes werden Grundstücke auf der Gemarkung der Gemeinde Beimerstetten dauerhaft oder vorrübergehend in Anspruch genommen, wobei die Inanspruchnahme auch in Form einer dinglichen Sicherung durch Grunddienstbarkeit erfolgen kann. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072
Tübingen
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rpt.bwl.de |
Telefon: | 07071 757-0 |
Fax: | 07071 757-3190 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Seiten/default.aspx |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
19.12.2022 - 25.01.2023
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
17.05.2021 - 16.06.2021