Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Auf der Grundlage des §10 Abs. 3 und 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) in der zurzeit gültigen Fassung i. V. mit den §§ 8, 9 und 10 der Neun-ten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9.BImSchV) vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001) in der zurzeit gültigen Fassung wird Folgendes bekannt gegeben:
Die Firma Shell Deutschland GmbH hat bei der Bezirksregierung Köln gemäß §16 BImSchG mit An-trag vom 22.03.2021

 Den Einsatz von biogenen Rest- und Abfallfetten/-ölen pflanzlichen und tierischen Ursprungs (Abfälle, keine Produkte) und

 Ergänzend zu den bisher pflanzlichen biogenen Einsatzstoffen den Einsatz von tierischen Ölen und Fetten (tierische Nebenprodukte (Produkte, keine Abfälle)) beantragt.

auf dem Werksgelände in 50389 Wesseling, Ludwigshafener Straße 1, Gemarkung Wesseling, Flur 15, Flurstück 60 beantragt.

Die biogenen Rest- und Abfallfette/-öle sowie die tierischen Öle und Fette können als Gemisch mit den bisher eingesetzten biogenen Ölen und den mineralölstämmigen Ölen über den vorhandenen Einsatzstrom aus den Lageranlagen in die MDH-Anlage eingesetzt werden.
Die zu errichtende Anlage ist der Nummern 4.4.1 i.V.m Nr. 1.1. des Anhangs 1 der Vierten Verord-nung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) vom 31.05.2013 (BGBl. I S. 1440) in der zurzeit gültigen Fassung zuzuordnen. Damit handelt es sich bei den geänderten An-lagen um Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie (IED) vom 24.11.2010 (Amtsblatt der Europäi-schen Union L 334 Seite 17ff vom 17.12.2010).

Der Genehmigungsantrag und die zugehörigen Unterlagen liegen gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom
20.12.2021 bis einschließlich 19.01.2022

(außer samstags, sonntags und feiertags) an den nachfolgend aufgeführten Stellen und zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus:
Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Dezernat 53 in den Zeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr
12:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Stadt Wesseling; Amt für Stadtentwicklung
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Raum 314 (3. Obergeschoss)

Öffnungszeiten Rathaus
montags und donnerstags 07:30 Uhr – 16:00 Uhr
dienstags 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
mittwochs 07:30 Uhr – 13:00 Uhr
freitags 07:30 Uhr – 12:30 Uhr

Eine Einsichtnahme ist auf Grund der Corona Pandemie sowohl bei der Bezirksregierung als auch bei der Stadt Wesseling nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner*innen für die Terminvereinbarung bei der Bezirksregierung Köln sind:
Herr Jürgen Rucman, Tel. 0221-147-2780; E-Mail: juergen.rucman@brk.nrw.de
Frau Alke Kröger, Tel. 0221-147-3627; E-Mail: alke.kroeger@brk.nrw.de
Herr Robert Odenthal, Tel. 0221-147-2661; E-Mail: robert.odenthal@brk.nrw.de
Herr Karl-Wilhelm Baulig, Tel. 0221-147-3672, E-Mail: karl-wilhelm.baulig@brk.nrw.de

Ansprechpartner*in bei der Stadt Wesseling sind:
Judith Hawig, Tel. 02236/701-338; Email: jhawig@wesseling.de
Matthias Otte; Tel. 02236/701-360; Email: motte@wesseling.de
Für Besucher*innen gilt sowohl bei der Bezirksregierung als auch bei der Stadt Wesseling die 3G-Regelung (vollständig geimpft / genesen / negativer Bürgertest – max. 24 Stunden alt).
Bei persönlichen Terminen besteht sowohl im Rathaus der Stadt Wesseling als auch im Haus der Bezirksregierung Köln für Besucher*innen die generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG können bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also spätes-tens bis einschließlich
18.02.2022
Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen sind schriftlich an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 53, 50606 Köln, an die Stellen, bei denen der Genehmigungsantrag und die zugehörigen Unterlagen ausliegen oder elektro-nisch unter Angabe des Aktenzeichens 300-53.0008/21-Ru/Od an
poststelle@brk.nrw.de
zu richten. Einwendungen, die nicht schriftlich oder elektronisch erhoben werden bzw. Einwendungen von Einwendern, deren Namen oder Adressen fehlen oder unleserlich sind, können nicht berücksich-tigt werden.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden personenbezogene Daten erhoben. Diesbezügli-che Datenschutzhinweise finden Sie unter
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/52_53_industrieanlagen_genehmigungsverfahren/index.html
Zudem werden diese Datenschutzhinweise mit den Planunterlagen ausgelegt und können bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 53, 50606 Köln angefordert werden.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Einwendungen an die Antragstellerin sowie die beteilig-ten Behörden und Stellen zur Stellungnahme weitergeleitet werden. Auf Verlangen des Einwenders / der Einwenderin werden Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Be-urteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen das Vorha-ben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern.

Der Erörterungstermin wird bestimmt auf

Donnerstag, den 01. April 2022 ab 10 Uhr.

Er findet im Rheinforum Wesseling; Untere Halle; Kölner Straße 42 in 50389 Wesseling statt.
Der Termin wird bei Bedarf an einem der Folgetage am gleichen Ort fortgesetzt. Der Beginn wird ggf. am 01. April 2022 festgelegt.
Zu dem Erörterungstermin wird nicht gesondert eingeladen.
Der Erörterungstermin findet gemäß § 16 Abs. 1 der 9. BImSchV nicht statt, wenn:
1. Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind,
2. die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgenommen worden sind,
3. ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, oder
4. die erhobenen Einwendungen nach der Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen.

In den Fällen der Nr. 4 entscheidet die Genehmigungsbehörde gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der 9. BImSchV nach Ablauf der Einwendungsfrist, unter Berücksichtigung von § 14 der 9. BImSchV, ob im Genehmigungsverfahren ein Erörterungstermin nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt wird. Diese Entscheidung wird gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.
Eine Auskunft über das Stattfinden oder den Entfall des Erörterungstermins kann unter Angabe des Aktenzeichens telefonisch bei Herrn Rucman (Tel.: 0221/147-2780) oder Herrn Odenthal (Tel.: 0221/147-2661), schriftlich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 53, 50606 Köln, oder elektro-nisch über die E-Mail-Adresse: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de unter Angabe des Aktenzeichens 300-53.0008/21-Ru/Od eingeholt werden. Darüber hinaus wird der Entfall des Erörterungstermins auf den Internetseiten der Bezirksregierung Köln veröffentlicht (www.bezreg-koeln.nrw.de).
Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 der 9. BImSchV). Aktiver Vortrag ist denjenigen Teilneh-mern und Teilnehmerinnen vorbehalten, die Einwendungen gegen das Vorhaben geltend gemacht haben (§ 14 der 9. BImSchV). Bei den anderen Teilnehmern und Teilnehmerinnen beschränkt sich die Teilnahme an der mündlichen Erörterung auf das Zuhören.
Diejenigen, die Einwendungen erheben, können sich von Bevollmächtigten im Termin vertreten las-sen. Diese haben ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Genehmigungsbehörde zu geben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Durch Einsichtnahme in die Antragsunterlagen und Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Köln, den 13.12.2021

UVP-Kategorie

Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Bezirksregierung Köln
Rygol, Stefan

Zeughausstrasse 2-10
50667 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: stefan.rygol@brk.nrw.de
Telefon: +49(0)221-147-3494
Fax: +49(0)221-147-2898
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de

Verfahrensschritte

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

01.04.2022 - 01.04.2022

Informationen zum Erörterungstermin

2021-12-13 Bekanntmachung Auslage Unterlagen 08-21 ( 2021-12-13 Bekanntmachung Auslage Unterlagen 08-21.docx )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

20.12.2021 - 19.01.2021

Auslegungsinformationen

2021-12-13 Bekanntmachung Auslage Unterlagen 08-21 ( 2021-12-13 Bekanntmachung Auslage Unterlagen 08-21.docx )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Kapitel 16_UVP-Bericht ( Kapitel 16_UVP-Bericht.pdf )

Berichte und Empfehlungen

Kapitel 3 Kurzbeschreibung ( Kapitel 3 Kurzbeschreibung.pdf )