Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Vattenfall Wind Waidachswald GmbH, Amerigo-Vespucci-Platz 2, 20457 Hamburg (Antragstellerin) plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Waidachswald“ mit insgesamt 16 Windenergieanlagen in Adelsheim, Gemarkung Sennfeld und in Schefflenz, Gemarkungen Mittel- und Unterschefflenz (Neckar-Odenwald-Kreis) sowie in Roigheim (Landkreis Heilbronn). Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die ein Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurde: • WEA 4, 7, 10, 15 auf dem Flurstück Nr. 6991 auf der Gemarkung Mittelschefflenz der Gemeinde Schefflenz • WEA 8, 11, 12, 13 auf dem Flurstück Nr. 6201 auf der Gemarkung Sennfeld der Stadt Adelsheim • WEA 14, 17, 22 auf dem Flurstück Nr. 9142 auf der Gemarkung Unterschefflenz der Gemeinde Schefflenz • WEA 23, 24 auf dem Flurstück Nr. 9142/4 auf der Gemarkung Unterschefflenz der Gemeinde Schefflenz • WEA 19, 20, 21 auf dem Flurstück Nr. 381 auf der Gemarkung Roigheim der Gemeinde Roigheim Der Windpark „Waidachswald“ liegt zwischen den Ortsteilen Kleineicholzheim, Zimmern und Seckach der Gemeinde Seckach, den Ortsteilen Ober-, Mittel- und Unterschefflenz der Gemeinde Schefflenz, den Ortsteilen Katzental und Waldmühlbach der Gemeinde Billigheim, der Gemeinde Roigheim sowie dem Ortsteil Sennfeld der Stadt Adelsheim. Die beantragten Anlagen des Typs Nordex N175-6.8MW weisen eine Nabenhöhe von 199 m sowie eine Fundamenterhöhung von 1 m, einen Rotordurchmesser von 175 m, eine Gesamthöhe von 286,5 m und eine Nennleistung von 6,8 MW je Anlage auf. Die Antragstellerin hat am 23.07.2025 einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVP) für den Windpark „Waidachswald“ nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 28.08.2025 entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren ist nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand bereits am 14.03.2023 statt, da die Antragstellerin ursprünglich die Errichtung von 24 Windenergieanlagen plante und hierfür nach dem UVPG eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestand. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 19.10.2022 in Schefflenz, am 24.10.2022 in Adelsheim sowie am 21.11.2022 in Roigheim durchgeführt. Die Einreichung des Antrags auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die oben genannten Anlagen erfolgte am 17.06.2025. Die hierbei eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erfolgten. Seit dem 23.04.2026 sind die Unterlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollständig. Relevante Unterlagen wurden seitens der Antragstellerin letztmalig am 26.06.2026 eingereicht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Neckar-Odenwald-Kreis
Regierungspräsidium Karlsruhe
Fachdienst Umwelt-Recht
Renzstraße 10
74821
Mosbach
Baden-Württemberg
Deutschland
| E-Mail: | umwelt@neckar-odenwald-kreis.de |
| Telefon: | 06261 84-0 |
| Fax: | 06261 84 4702 |
| URL: | http://www.neckar-odenwald-kreis.de |
Verfahrensschritte
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
21.07.2026 - 20.08.2026
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Berichte und Empfehlungen
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