Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Grunaer Straße 2, 01069 Dresden hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 14. Februar 2025 die Feststellung beantragt, ob für die Vorzugsvariante des Vorhabens eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht sowie die Entscheidung beantragt, ob für das Vorhaben anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden kann. Gegenstand der Maßnahme ist die Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit und naturnahe Umgestaltung des Blasewitzer-Grunaer-Landgrabens (BGL) im Bereich des Rothermundtparks, LH Dresden. Naturnahe Umgestaltung durch Rückbau der Sohlbefestigung, Rückbau des bestehenden sanierungsbedürftigen Deiches incl. Fällen zahlr. Gehölze zwischen Weg und Wasser, Herstellung eines Regeldeiches (Kronenbreite 3m, Böschungsneigung 1 : 3, und Anlage flacher Böschungen, Pflanzung von Sträuchern und Anlage einer Gewässererlebniszone. Dabei ist die Zielstellung eine ökologische Aufwertung mit naturnahem Gewässerprofil, die Wiederbelebung ökologischer Funktionen des Baches (u.a. auch gemäß EU-WRRL), Hochwasserschutz durch Errichtung eines Regeldeichkörpers und dessen Integration in die Parkanlage Rothermundtpark (Erlebbarkeit des Gewässers, Naherholung). Das Vorhaben „Blasewitz-Grunaer Landgraben (BGL) - naturnahe Umgestaltung im Bereich Rothermundpark, GH_I-86-00086“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden
Abteilung 4 - Umweltschutz
Referat 46DD
Stauffenbergallee 2
01099
Dresden
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | post@lds.sachsen.de |
Telefon: | 0351 825-4001 |
Fax: | 0351 825-9999 |
Datum der Entscheidung
09.05.1925