Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Auf Antrag des Freistaates Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, führt die Stadt Augsburg, Untere Wasserrechtsbehörde, ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 68, 70 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 69 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) in Verbindung mit den Art. 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) durch. Besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, muss das Verfahren den Anforderungen des UVPG entsprechen (Art. 69 Satz 3 BayWG). Die Untere Wasserrechtsbehörde hat gemäß § 5 Abs. 1 UVPG festzustellen, ob nach den §§ 6 – 14 UVPG für das o. g. Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Gewässerausbauvorhaben dient der Stabilisierung der Flussohle des Lechs bei gleichzeitiger Renaturierung des Flusses und seiner Auen sowie der Einhaltung des vorhandenen Hochwasserschutzes für Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen. Durch das Vorhaben werden mehr als 10 ha Bannwald i.S.d. Art. 11 BayWaldG gerodet. Damit besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bereits infolge von § 6 i.V.m. 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG. Somit bedarf es keiner zusätzlichen Vorprüfung aufgrund Nr. 13.13 und 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG. Die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt auf Grundlage der eingereichten Planunterlagen, die neben einem Erläuterungsbericht, Lageplänen, Längsschnitten, Querprofilen, einem landschaftspflegerischen Begleitplan, einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, einer FFH-Verträglichkeitsstudie, eines Bodenschutzkonzeptes insbesondere einen Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht enthalten. Angaben zu Umfang, Auswirkung, Bewertung und Ausgleich der geplanten Maßnahmen sind den vorgenannten Antragsunterlagen zu entnehmen. Das Umweltamt unterrichtet die Öffentlichkeit über die Feststelllung der UVP-Pflicht und beteiligt die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens entsprechend den Anforderungen des Art. 73 BayVwVfG.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Stadt Augsburg
Umweltamt Augsburg
Schießgrabenstr. 4
86150
Augsburg
Bayern
Deutschland
| E-Mail: | stadt@augsburg.de |
| Telefon: | +49 821 324-0 |
| Fax: | +49 821 324-7323 |
| URL: | http://www.augsburg.de |
Verfahrensschritte
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
24.11.2025 - 08.01.2026
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
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