Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – Betriebsstelle Meppen, Geschäftsbereich 2 plant Maßnahmen zur Fließgewässer- und Auenentwicklung an der Hase im Abschnitt zwischen Kilometer 19,55 und 20,55. Im Rahmen des Vorhabens wird ein Initialgerinne angelegt, in welches die Hase mittels einer Schwelle aus Wasserbausteinen umgeleitet wird. Dadurch wird eine eigendynamische Entwicklung zu einem naturnahen und strukturreichen Abflussprofil ermöglicht. Der alte Verlauf soll dabei als Hochwasserentlastung und neues Stillgewässer erhalten bleiben. Der Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – Betriebsstelle Meppen, Geschäftsbereich 2 hat als Träger der Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UVPG die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht beantragt. Die beabsichtigte Maßnahme erfolgt gemäß 68 WHG . Derartige Maßnahmen unterliegen nach §§ 5, 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 UVPG der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung einer UVP-Pflicht. Der NLWKN -Direktion, Geschäftsbereich 6 hat als zuständige Behörde nach überschlägiger Prüfung gemäß §§ 5, 7 Abs. 1 UVPG auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Standort Oldenburg - Geschäftsbereich 6
Im Dreieck 12
26127
Oldenburg
Niedersachsen
Deutschland
| E-Mail: | GB6-OL-Poststelle@nlwkn.niedersachsen.de |
| Telefon: | 0441/95069-112 |
| URL: | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
18.11.2025
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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