Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Klinikum Nürnberg hat zur Errichtung eines Zentrums für seelische Gesundheit auf dem Grundstück Flurnummer 260 Gemarkung St. Johannis die Erteilung einer beschränkten Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser (Bauwasserhaltung) und die Einleitung des Bauwassers in die städtische Mischwasserkanalisation gemäß § 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) beantragt. Im wasserrechtlichen Verfahren war aufgrund der erwarteten Ableitmenge von > 100.000 m³/a (vorliegend circa 178.200 m3 in einem Zeitraum von zehn Monaten) im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG). Bei der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des § 7 Abs. 1 UVPG handelt es sich um eine summarische Vorschau aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter haben kann, die bei einer Zulassungsentscheidung gemäß § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigen wären. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Stadt Nürnberg
Umweltamt
Bauhof 2
90402
Nürnberg
Bayern
Deutschland
| E-Mail: | uwa2@stadt.nuernberg.de |
| Telefon: | +49 911 231-2979 |
| Fax: | +49 911 231-2583 |
| URL: | https://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/ |
Datum der Entscheidung
22.01.2026
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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