Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Firma Moosleitner GmbH wurde mit Bescheid vom 14.01.2013 die Errichtung und der Betrieb einer Inertabfalldeponie (Deponieklasse 0) abfallrechtlich genehmigt. Mit Feststellungsvermerk vom 04.11.2010 wurde im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung festgestellt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Mit Bescheid vom 18.04.2019 wurden folgende Änderungen der Deponie genehmigt: Tiefere Deponiesohle (bedingt durch tieferen Kiesabbau), Verringerung des Deponiekörpers und des Verfüllvolumens durch eine zwischenzeitlich in einem Teilbereich errichtete Betriebsfläche sowie Anpassungen am Sickerwassersystem. Für diese Änderung wurde mit Feststellungsvermerk vom 27.02.2019 im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung ebenfalls festgestellt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Mit dem 01.01.2022 ging die Errichtung und der Betrieb der Deponie unter gleicher Genehmigung auf die Firma Moosleitner Entsorgungslogistik GmbH über. Mit Bescheid vom 10.08.2022 wurde die Genehmigung zur Änderung der Deponie durch Erweiterung des bestehenden Zwischenlagers als Nebenanlage der Deponie erteilt. Für diese Änderung wurde mit Feststellungsvermerk vom 04.07.2022 im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung ebenfalls festgestellt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Genehmigung zur Änderung der Deponie durch alternative Ausführung der Böschungsabdichtung im Bereich des VA1 Süd und West mit einer Kunststoffdichtungsbahn anstelle einer mineralischen Dichtung wurde mit Bescheid vom 06.09.2023 erteilt. Mit Feststellungsvermerk vom 04.09.2023 wurde festgestellt, dass auch mit dieser Änderung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Mit dem 01.01.2024 ging die Errichtung und der Betrieb der Deponie unter gleicher Genehmigung auf die Firma Moosleitner Umwelt GmbH über. Mit Bescheid vom 18.12.2024 wurde die Erweiterung der bestehenden Deponie um ca. 3,6 ha in Richtung Norden und Osten unter Fortführung der Bauweise genehmigt. Das zur Verfügung stehende Verfüllvolumen erhöhte sich damit um ca. 745.000 m³ auf ca. 1,15 Mio. m³. Für diese Änderung wurde mit Feststellungsvermerk vom 10.11.2023 im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung ebenfalls festgestellt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Der oben genannte Bescheid vom 06.09.2023 betraf nur den Bereich Verfüllabschnitt VA 1 (VA I A) Böschung Süd und West. Nunmehr wurde die Ergänzung/Fortschreibung dieser genehmigten Tektur beantragt. Auch für die Böschungen Süd und Ost von VA I B soll eine alternative Ausführung der Böschungsabdichtung mit einer Kunststoffdichtungsbahn anstelle einer mineralischen Dichtung erfolgen. Der Deponiekörper an sich, das zur Verfügung stehende Verfüllvolumen sowie die Verfülldauer werden von der Änderung nicht berührt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435
Bad Reichenhall
Bayern
Deutschland
| E-Mail: | poststelle@lra-bgl.de |
| Telefon: | +49 8651 773-0 |
| Fax: | +49 8651 773-111 |
| URL: | http://www.lra-bgl.de |
Datum der Entscheidung
17.11.2025
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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