Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Münsterland, hat bei der Bezirksregierung Münster als zuständiger Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Der Antrag umfasst die Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64, als Südumgehung Warendorf, von Bau-km 0+000 (Neuwarendorf, August-Wessing-Damm, etwa 40 m östlich Haus Allendorf) bis Bau-km 9+242 (Vohren, Beelener Straße, etwa 1.200 m östlich des Mielegeländes) einschließlich des Baus von Lärmschutzanlagen entlang der Neubautrasse, Landschaftspflegerischer Maßnahmen entlang der Neubautrasse und auf verschiedenen Flächen im Außenbereich sowie Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, Entwässerungstechnischer Maßnahmen, der Herstellung von Regenrückhaltebecken und eines Versickerungsbeckens, der Überplanung und des Abrisses von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie hiermit im Zusammenhang stehender weiterer Folgemaßnahmen an Verkehrswegen, Gewässern und Anlagen Dritter auf dem Gebiet der Stadt Warendorf, Kreis Warendorf, Gemarkungen Warendorf, Vohren und Freckenhorst.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Münster
Dezernat 25 - Verkehr

48128 Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: dez25@brms.nrw.de
Telefon: 0251 411 1406
Fax: 0251 411 81406

Verfahrensschritte
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

20.10.2025 - 19.11.2025

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung B 64 Ortsumgehung Warendorf ( Bekanntmachung B 64 Ortsumgehung Warendorf.pdf )