Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Wernigerode beabsichtigt die Teiloffenlegung des Gewässers 2. Ordnung „Schmuckgraben“ und eine strukturelle Aufwertung des offenen Gewässerverlauf im Bereich Stadtfeld/Am Schleifweg in Wernigerode, mit dem Ziel eine lokale Verbesserung der Gewässerstruktur zu erreichen. Im Bereich der Grünfläche des Wohngebiets Stadtfeld soll das Gewässer auf einer Länge von ca. 150 m offengelegt werden. Die Teilöffnung des Gewässers umfasst am Auslauf in den geplanten offenen Gewässerabschnitt ein Böschungsstück und am Einlauf in die bestehende Verrohrung ein Böschungsstück mit zusätzlichen Schachtbauwerk zu errichten. Dazwischen wird der „Schmuckgraben“ ein offenes Gewässerprofil mit einer punktuellen Querschnittsaufweitung erhalten. Entlang der Straße „Am Schleifweg“ sollen Strukturverbesserungen am Westufer des Gewässers vorgenommen werden. Hier ist vorgesehen eine kleinräumige Veränderung der Uferstruktur, durch die Anpflanzung von insgesamt vier Schwarzerlen, zu erzielen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Harz
Umweltamt, Untere Wasserbehörde
Friedrich-Ebert-Str. 42
38820
Halberstadt
Sachsen-Anhalt
Deutschland
| E-Mail: | umweltamt@kreis-hz.de |
| Telefon: | 03941 5970-5752 |
| Fax: | 03941 5970-5767 |
| URL: | http://www.kreis-hz.de/ |
Datum der Entscheidung
01.07.2026
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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