Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Wasserverband Eifel-Rur beantragt bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Düren Hochwasserschutzmaßnahmen für die Ortslage Jülich-Broich einschließlich der Aufhebung von Gewässerstrecken in der Ortslage, von der Rurtalbahn über die Straße „Am Feldrain“ bis zum „Hundsschleidener Weg“. Diese Maßnahme bedarf eines Gewässerausbauverfahrens nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz. Hierfür ist nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBI. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist i.V.m. der Anlage 1 Punkt 13.18 der Liste "UVP-pflichtige Vorhaben", eine allgemeine Vorprüfung erforderlich. Hierbei ist zu prüfen, ob das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde auf Grund überschlägiger Prüfung, unter Berücksichtigung der in der Anlage 1 zum UVPG aufgeführten Kriterien, erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die zu berücksichtigen wären. Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen sind durch das Gewässerausbauvorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Das Vorhaben bedarf daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Nach § 5 Abs. 2 UVPG wird das Ergebnis hiermit öffentlich bekannt gegeben.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Düren
Umweltamt
Bismarckstr. 16
52351
Düren
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
| E-Mail: | amt66@kreis-dueren.de |
| Telefon: | 02421/ 2210-66005 |
| Fax: | 02421/2210-66990 |
| URL: | www.kreis-dueren.de |
Datum der Entscheidung
30.03.2026
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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