Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Wasserverband Eifel-Rur beantragt bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Düren Hochwasserschutzmaßnahmen für die Ortslage Jülich-Broich einschließlich der Aufhebung von Gewässerstrecken in der Ortslage, von der Rurtalbahn über die Straße „Am Feldrain“ bis zum „Hundsschleidener Weg“. Diese Maßnahme bedarf eines Gewässerausbauverfahrens nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz. Hierfür ist nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBI. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist i.V.m. der Anlage 1 Punkt 13.18 der Liste "UVP-pflichtige Vorhaben", eine allgemeine Vorprüfung erforderlich. Hierbei ist zu prüfen, ob das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde auf Grund überschlägiger Prüfung, unter Berücksichtigung der in der Anlage 1 zum UVPG aufgeführten Kriterien, erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die zu berücksichtigen wären. Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen sind durch das Gewässerausbauvorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Das Vorhaben bedarf daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Nach § 5 Abs. 2 UVPG wird das Ergebnis hiermit öffentlich bekannt gegeben.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Düren
Umweltamt

Bismarckstr. 16
52351 Düren
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: amt66@kreis-dueren.de
Telefon: 02421/ 2210-66005
Fax: 02421/2210-66990
URL: www.kreis-dueren.de
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...

Datum der Entscheidung

30.03.2026

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

AG 378-Plangenehmigung-öffentliche Bekanntmachung ( AG 378-Plangenehmigung-öffentliche Bekanntmachung.doc )