Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15 in 70567 Stuttgart, beantragt die Genehmigung nach § 16 in Verbindung mit § 16b Absatz 7 Satz 3 in Verbindung mit Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in 15518 Steinhöfel in der Gemarkung Heinersdorf, Flur 4, Flurstück 172 drei Windkraftanlagen wesentlich zu ändern (Az.: G07125). Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 13 Genehmigungsverfahrensstelle Ost

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: t13@lfu.brandenburg.de
Telefon: +49 335 60676 5182
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...

Datum der Entscheidung

12.08.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

G07125 Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung ( G07125 Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung.pdf )