Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma H. Geiger GmbH Stein- und Schotterwerke beantragt die Genehmigung zur Erweiterung der Kalksteingewinnung am Steinbruch Sindlbach/Bischberg um ca. 11,0 ha auf den Grundstücken mit den Flurnummern 802, 1044, 1045, 1046, 1046/1 und 1047 der Gemarkung Sindlbach sowie Flurnummer 1736 der Gemarkung Stöckelsberg. Für dieses Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG i.V.m. Nr. 2.1.2 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Demnach besteht bei einer Änderung eines Vorhabens, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, für das Änderungsvorhaben die UVP-Pflicht, wenn die allgemeine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. als zuständige untere Immissionsschutzbehörde hat die Feststellung zu treffen, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz
SG 45 - Technischer Umweltschutz/Staatliches Abfallrecht
Nürnberger Str. 1
92318
Neumarkt in der Oberpfalz
Bayern
Deutschland
| E-Mail: | immissionsschutz@landkreis-neumarkt.de |
| Telefon: | +49 9181 470-1207 |
| Fax: | +49 9181 470-6707 |
| URL: | http://www.landkreis-neumarkt.de |
Datum der Entscheidung
16.07.2026
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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