Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Ortsgemeinde Monsheim, Hauptstraße 47, 67590 Monsheim, beantragt die Durchführung eines wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens für den Ausbau und die Herstellung eines Grabens (Gewässer III. Ordnung) in der Gemarkung Monsheim. Gegenstand des Vorhabens der Ortsgemeinde Monsheim ist der Ausbau des bisherigen Entwässerungsgrabens entlang der Südseite des Baugebietes "Am Woog" am Straßendamm der Straße "An den Mühlen" sowie dessen Fortsetzung durch die Herstellung eines neuen Entwässerungsgrabens entlang der Westseite des Baugebietes "Am Woog" mit dem Ziel, bei künftigen Starkregenereignissen ankommendes Außengebietswasser schadlos um das Baugebiet herum und in die Pfrimm (Gewässer II. Ordnung) abzuleiten. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG hat ergeben, dass das oben genannte Vorhaben nach Einschätzung der Kreisverwaltung Alzey-Worms aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, welche die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232
Alzey
Postfach
1360
55221 Alzey
Rheinland-Pfalz
Deutschland
| E-Mail: | info@alzey-worms.de |
| Telefon: | 06731 408-0 |
| Fax: | 06731 408-84444 |
| URL: | https://www.kreis-alzey-worms.eu/ |
Datum der Entscheidung
17.02.2026
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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