Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die WINDENERGIE S&H GMBH, Talmühle 1, 74722 Buchen (Antragstellerin) plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Walldürn-Wettersdorf“ mit sechs Windkraftanlagen in der Stadt Walldürn, Gemarkungen Glashofen und Wettersdorf im Neckar-Odenwald-Kreis. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die ein Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids nach § 9 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen gestellt wurde: • Die Standorte 1 und 4 auf Flst.Nr. 558/4 auf der Gemarkung Walldürn-Glashofen. • Die Standorte 3 und 5 auf Flst.Nr. 558 auf der Gemarkung Walldürn-Glashofen. • Die Standorte 6 und 7 auf Flst.Nr. 374 auf der Gemarkung Walldürn-Wettersdorf. Der Windpark „Walldürn-Wettersdorf“ liegt zwischen den Ortsteilen Wettersdorf (Walldürn), Glashofen (Walldürn), der Stadt Walldürn sowie den Gemeinden Hardheim und Höpfingen. Die beantragten Anlagen des Typs ENERCON E-175 EP5 E2 weisen eine Nabenhöhe von 174,50 m, einen Rotordurchmesser von 175 m, eine Gesamthöhe von 262 m und eine Nennleistung von 7 MW je Anlage auf. Die Antragstellerin hat am 12.06.2024 einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Windpark „Walldürn-Wettersdorf“ nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 03.07.2024 entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren, sowie das Vorbescheidverfahren sind nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 20.08.2024 statt. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 26.10.2022 durchgeführt. Die Einreichung des Antrags auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids nach § 9 Abs. 1 BImSchG zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der oben genannten Anlagen erfolgte am 18.08.2025. Konkret sollen die nachfolgenden Fragen geklärt werden: • Ist das Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Außenbereich privilegiert? • Stehen dem Vorhaben Ziele der Raumordnung gem. § 35 Abs. 3 Satz 2 oder Satz 3 BauGB entgegen? • Steht dem Vorhaben die gemeindliche Bauleitplanung, insbesondere gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, entgegen? Die hierbei eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der unteren Immissionsschutzbehörde nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erfolgten. Seit dem 03.09.2025 sind die Unterlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollständig.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Neckar-Odenwald-Kreis
Regierungspräsidium Karlsruhe
Fachdienst Umwelt-Recht
Renzstraße 10
74821
Mosbach
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | umwelt@neckar-odenwald-kreis.de |
Telefon: | 06261 84-0 |
Fax: | 06261 84 4702 |
URL: | http://www.neckar-odenwald-kreis.de |
Verfahrensschritte
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
24.09.2025 - 23.10.2025