Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Plangenehmigung der Erddeponie „Röggenbach“ auf Gemarkung Geisingen ist am 31.12.2025 abgelaufen. Mit Schreiben vom 28.04.2025 beantragte die Stadt Geisingen die Verlängerung der Plangenehmigung um weitere zehn Jahre. Durch die Verlängerung soll das noch bestehende Restvolumen genutzt und die Restverfüllung bewerkstelligt werden. Gemäß dem Deponiejahresbericht 2024 bestand am Ende des Jahres 2024 ein geschätztes Restvolumen von 5.000 Kubikmeter. Im Zuge der Verlängerung soll die Plangenehmigung aktualisiert werden.

UVP-Kategorie

Abfalldeponien

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Landratsamt Tuttlingen
Regierungsbezirk Freiburg
Baurechts- und Umweltamt

Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Postfach 4453
78509 Tuttlingen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: umwelt@landkreis-tuttlingen.de
Telefon: 07461 926-5701
Fax: 07461 926-5789
URL: https://www.landkreis-tuttlingen.de
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...

Datum der Entscheidung

18.02.2026

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung_allgemeine Vorprüfung UPVG_Verlängerung und Aktualisierung der Plangenehmigung_ED Röggenbach_Geisingen ( Bekanntmachung_allgemeine Vorprüfung UPVG_Verlängerung und Aktualisierung der Plangenehmigung_ED Röggenbach_Geisingen.pdf )