Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Hoyerswerda beantragte zur beabsichtigten Erschließung von Bauflächen innerhalb des Bebauungsplangebiets „Gewerbegebiet Schwarzkollm“ die nachträgliche Genehmigung zur dauerhaften Umwandlung von 2,0060 Hektar Wald. Dabei wurde auch eine nach § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in engem Zusammenhang stehende dauerhafte Waldumwandlungsfläche von 0,2554 Hektar berücksichtigt, welche bereits 2025 ohne Umweltverträglichkeitsprüfung zur Umwandlung genehmigt wurde.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Bautzen
Umwelt- und Forstamt
Bahnhofstraße 9
02625
Bautzen
Sachsen
Deutschland
| E-Mail: | umwelt-forst@lra-bautzen.de |
| URL: | https://www.landkreis-bautzen.de/ |
Datum der Entscheidung
10.02.2026
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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