Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Hoyerswerda beantragte zur beabsichtigten Erschließung von Bauflächen innerhalb des Bebauungsplangebiets „Gewerbegebiet Schwarzkollm“ die nachträgliche Genehmigung zur dauerhaften Umwandlung von 2,0060 Hektar Wald. Dabei wurde auch eine nach § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in engem Zusammenhang stehende dauerhafte Waldumwandlungsfläche von 0,2554 Hektar berücksichtigt, welche bereits 2025 ohne Umweltverträglichkeitsprüfung zur Umwandlung genehmigt wurde.

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Landratsamt Bautzen
Umwelt- und Forstamt

Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Sachsen
Deutschland

E-Mail: umwelt-forst@lra-bautzen.de
URL: https://www.landkreis-bautzen.de/
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Datum der Entscheidung

10.02.2026

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung Stufe 1 nach UVPG, Stadt Hoyerswerda B-Plan Gewerbegebiet Schwarzkollm ( Bekanntmachung des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung Stufe 1 nach UVPG, Stadt Hoyerswerda B-Plan Gewerbegebiet Schwarzkollm.pdf )