Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Planvorhaben befindet sich im Landkreis Germersheim und erstreckt sich auf die anbaufreie Landstraße L 509 und die Kreisstraße K 8 vom südöstlichen Ortsrand der Gemeinde Bellheim bis zum nordwestlichen Ortseingang der Gemeinde Hördt. Es handelt sich um einen Neubau, bei dem ein kombinierter Rad- und Gehweg mit teilweise zugelassener Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge neben der Fahrbahn realisiert werden soll. Die Planungsstrecke beginnt bei der L 509 bei Bau-km 0+000, ca. 30 m südwestlich nach der Kreisverkehrsanlage (Beginn der Brückenkappen des BW 6815 560) und verläuft in Richtung Hördt, wo die L 509 nach dem Kreuzungsbereich mit der B 9 in die K 8 übergeht und bei Str.-km 1+970 endet. Bei der Planung handelt es sich um die Anlegung eines unselbstständigen Radweges. Die Planung umfasst: - den Neubau des kombinierten Rad- und Gehweges auf einer Länge von ca. 2.169,55 m, - die Herstellung und Anpassung von Wirtschaftswegeanbindungen zur Wiederherstellung der vorhandenen Wirtschaftswegebeziehungen, - die Herstellung von Entwässerungseinrichtungen und Anlagen, Entwässerungs- und Sickermulden, - Erweiterung der Brückenkappe aufgrund des geplanten Rad- und Gehweges. Mit dem Neubau des kombinierten Rad- und Gehweges sollen die zwischen Bellheim und Hördt bestehenden Radwegebeziehungen verbessert und der Fußgänger- und Radverkehr verkehrssicherer geführt werden. Die vollständigen Planunterlagen sind auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ einsehbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Wirtschaftsministerium (MWVLW)
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz
| E-Mail: | lbm@lbm.rlp.de |
| Telefon: | 0261/3029-0 |
Verfahrensschritte
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
24.11.2025 - 23.12.2025
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
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