Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Prüfung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der geltenden Fassung. Der Wasserverband Eifel-Rur hat gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasser-haushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31.07.2009 (BGBl. I.S. 2585) die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens zwischen Drove und Niederdrove in der Gemeinde Kreu-zau in Form einer Plangenehmigung beantragt. Für diese Gewässerausbaumaßnahme ist nach Nr. 13.6 und Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zu § 7 Abs. 1 UVPG NW eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Diese überschlägige Vorprüfung dient der Feststellung, ob das Vorhaben einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung gemäß den Vorgaben dieses Gesetzes unterzogen werden muss. Nach Prüfung der Antragsunterlagen und unter Beachtung der Kriterien der Anlage 2 des UVPG wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü-fung entbehrlich ist, da keine nachteiligen Auswirkungen auf UVPG-relevante Schutzgü-ter zu erwarten sind. Diese Entscheidung wird gemäß § 5 Abs. 2 UVPG bekannt gemacht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Düren
Umweltamt
Bismarckstr. 16
52351
Düren
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
| E-Mail: | amt66@kreis-dueren.de |
| Telefon: | 02421/ 2210-66005 |
| Fax: | 02421/2210-66990 |
| URL: | www.kreis-dueren.de |
Datum der Entscheidung
02.04.2026
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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