Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Prüfung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der geltenden Fassung. Der Wasserverband Eifel-Rur hat gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasser-haushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31.07.2009 (BGBl. I.S. 2585) die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens zwischen Drove und Niederdrove in der Gemeinde Kreu-zau in Form einer Plangenehmigung beantragt. Für diese Gewässerausbaumaßnahme ist nach Nr. 13.6 und Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zu § 7 Abs. 1 UVPG NW eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Diese überschlägige Vorprüfung dient der Feststellung, ob das Vorhaben einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung gemäß den Vorgaben dieses Gesetzes unterzogen werden muss. Nach Prüfung der Antragsunterlagen und unter Beachtung der Kriterien der Anlage 2 des UVPG wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü-fung entbehrlich ist, da keine nachteiligen Auswirkungen auf UVPG-relevante Schutzgü-ter zu erwarten sind. Diese Entscheidung wird gemäß § 5 Abs. 2 UVPG bekannt gemacht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Düren
Umweltamt

Bismarckstr. 16
52351 Düren
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: amt66@kreis-dueren.de
Telefon: 02421/ 2210-66005
Fax: 02421/2210-66990
URL: www.kreis-dueren.de
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...

Datum der Entscheidung

02.04.2026

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

WVER-G 383-UVP Vorprüfung-Bekanntmachungstext ( WVER-G 383-UVP Vorprüfung-Bekanntmachungstext.docx )