Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Hannover - hat als zuständige Straßenbaubehörde gemäß § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) - i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) - für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die zu betrachtende Baumaßnahme liegt im Stadtgebiet von Seelze, Region Hannover. Die Planung sieht den Umbau des Knotenpunktes L 390 / K 251 ca. 500 m östlich der Ortschaft Lathwehren zu einem Kreisverkehrsplatz vor. Daneben ist die erstmalige Anlage einer Radverbindung in Gestalt eines gemeinsamen Geh- / Radweges zwischen den Ortschaften Lathwehren und Kirchwehren im Streckenbereich der L 390 vorgesehen. Im Zuge des Umbaues des Knotenpunktes L 390 / K 251 werden die anknüpfenden Äste der Landes- und der Kreisstraße auf einer Gesamtlänge von ca. 310 m neu hergestellt. Sie weisen in den Anschlussbereichen eine befestigte Fahrbahnbreite von ca. 7,30 m (L 390) bzw. ca. 7,50 (K 251) auf. Die im Ostast liegenden Bushaltebuchten werden in angepasster Lage mit einer Tiefe von 3,00 m wieder mit hergestellt. Die neu zu erstellende Radverbindung beginnt am Knotenpunkt L 390 / K 251) östlich der Ortschaft Lathwehren und endet in der Ortschaft Kirchwehren auf Höhe der Einmündung „Munzeler Weg“. Die Verbindung erhält eine Breite von 2,50 m und wird abgesetzt von der Fahrbahn hinter dem vorhandenen Straßengraben bzw. dem straßenbegleitenden alleeartigen Baumbestand geführt. Die Länge der Strecke beträgt ca. 1,16 KM.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Region Hannover, Niedersachsen
Team 63.01 Baurecht und Fachaufsicht
Hildesheimer Straße 20
30169
Hannover
Niedersachsen
Deutschland
| E-Mail: | 63.01.Planfeststellung@region-hannover.de |
| Telefon: | +49(0)511 / 616 - 2 27 90 |
| Fax: | +49(0)511 / 616 – 1 123878 |
Datum der Entscheidung
18.11.2025
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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