Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Prokon Windpark Koßdorf Nord GmbH & Co. KG, Kirchhoffstraße 3 in 25524 Itzehoe, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 04895 Stadt Mühlberg/Elbe in der Gemarkung Koßdorf, Flur 13, Flurstücke 213 und 238 sowie Flur 14, Flurstücke 270, 320 und 325 fünf Windkraftanlagen (WKA) zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich dabei um Anlagen der Nummer 1.6.2V in Spalte c des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das Vorhaben von fünf WKA ist in Nummer 1.6.3 Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einzuordnen. Jedoch liegen die fünf WKA innerhalb der Windfarm Koßdorf, in der siebzehn WKA betrieben werden. Die beantragten neuen WKA stellen eine Änderung (Erweiterung) dieser Windfarm dar. Nach § 1 Absatz 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 4 und § 7 Absatz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 12 Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
| E-Mail: | T12@LfU.Brandenburg.de |
| Telefon: | +49 35549911421 |
Datum der Entscheidung
21.11.2025
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
Hilfe