Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Hans Wolf GmbH & Co. KG Kieswerk – Betonwerk, Ittlinger Straße 175, 94315 Straubing, beantragte mit den Unterlagen vom Mai 2025 nachträglich eine wasserrechtliche Plangenehmigung für die Herstellung eines Gewässers im Rahmen eines abgeschlossenen Kiesabbaus auf den Grundstücken Flur Nrn. 916 und 917, Gemarkung Kößnach, Gemeinde Kirchroth. Mit dem Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 06.11.1991, Az.: 43-642/12, zuletzt geändert mit Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 26.09.2017, Az.: 42-6421/10, wurde dem Antragssteller eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung sowie eine wasserrechtliche Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser durch die vorübergehende Freilegung (Kiesabbau) mit anschließender Wiederverfüllung erteilt. Als Folgenutzung war nach der Verfüllung wieder eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen. Die vorgesehene Verfüllung wurde jedoch nie vollständig, sondern nur randlich realisiert, wodurch folglich ein Teil des entstandenen Gewässers verblieb und sich im Uferbereich Röhricht- und Staudenfluren, Weidengebüsche und weitere Gehölzbestände auf den Rohbodenstandorten und in den Flachwasserbereichen entwickelten. Die Firma Hans Wolf GmbH & Co. KG beantragt daher die wasserrechtliche Erlaubnis zur Herstellung des bereits vorhandenen Gewässers mit einer Änderung des ursprünglichen Bescheides hinsichtlich der angedachten Folgenutzung und damit die Genehmigung des beschriebenen Ist-Zustandes mit offener Wasserfläche und randlicher Vegetation als Rekultivierungsziel. Gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist bei der Beseitigung eines Gewässers eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Bei der beabsichtigten Maßnahme handelt es sich um keine Ausbaumaßnahme im Sinne der Nr. 13.18.2 des UVPG. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Den Antragsunterlagen wurden Unterlagen entsprechend Anlage 2 des UVPG beigefügt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Straubing-Bogen
Groß, Michaela, Frau
Leutnerstr. 15
94315
Straubing
Bayern
Deutschland
E-Mail: | gross.michaela2@landkreis-straubing-bogen.de |
Telefon: | +49 9421 973-140 |
Fax: | +49 9421 973-416 |
URL: | http://www.landkreis-straubing-bogen.de |
Datum der Entscheidung
31.07.2025