Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Kies+Sand Maselheim GmbH & Co. KG, Gottlieb-Röhm-Str. 4, 88437 Maselheim hat als Gemeinschaftsunternehmen der Firmen Kieswerke Dünkel GmbH & Co. KG, Ferdinand-Dünkel-Str. 6, 88433 Schemmerhofen und Röhm Kies GmbH & Co. KG, Gottlieb-Röhm-Straße 4, 88437 Äpfingen am 27.05.2020 beim Landratsamt Biberach einen Antrag auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung zum Kiesabbau auf einer Teilfläche des Waldgrundstückes, Flurstück Nr. 2302/1 im Gewann Herrschaftsholz, Gemarkung Äpfingen, Gemeinde Maselheim eingereicht.

Das beantragte Abbauvorhaben umfasst eine Fläche von rd. 45 Hektar. Der Abbau soll ausschließlich im Trockenabbau erfolgen. Das prognostizierte Abbauvolumen beläuft sich auf rd. 10 Millionen Kubikmeter Kies und soll die Rohstoffversorgung der Antragstellerin für etwa 30 Jahre sichern. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Neuaufschluss. Das Rohstoffvorkommen soll in mehreren Abbauabschnitten gewonnen werden. Es wird von einer Jahresfördermenge von ca. 300.000 – 340.000 Kubikmeter Kies ausgegangen.

Die Aufbereitung des gewonnenen Kiesmaterials soll in den bestehenden Betriebsanlagen der Firma Kieswerke Dünkel GmbH & Co.KG bei Schemmerhofen und der Firma Röhm Kies GmbH & Co. KG westlich von Äpfingen erfolgen.

Bei der geplanten Abbaufläche handelt es sich um eine nach Nordosten abfallende Hochfläche. Die natürliche Geländehöhe liegt zwischen 555 und 585 müNN. Die Abbautiefe soll je nach Abbauabschnitt zwischen 535,00 und 544,00 müNN festgelegt werden. Von der Abbausohle zum Grundwasserhöchststand soll jederzeit eine Mindestüberdeckung von einem Meter erhalten werden. Die abbauwürdige Kiesmächtigkeit beträgt durchschnittlich ca. 26,6 Meter.

Das Rekultivierungskonzept sieht eine weitgehende Verfüllung (70 – 90 %) und Wiederbewaldung der Abbaustätte nach dem Rohstoffabbau vor. Neben dem nicht verwendbaren Abraummaterial aus der Abbaustätte soll unbelastetes Bodenmaterial von außerhalb zur Wiederverfüllung verwendet werden.

Zur Erschließung ist eine Verbindungsstraße zwischen dem Abbaugebiet und der „alten B 30“ beim Knoten Barabein bzw. der Einmündung in die L 267 (Herrlishöfen-Äpfingen) geplant. Die geplante Trasse verläuft am Waldrand entlang. Sie soll auf einer Länge von ca. 1.450 Meter neu ausgebaut werden. Ab Einmündung in die L 267 soll der Abtransport über klassifizierte Straßen (L 267, L 266) bis zu den Aufbereitungsstandorten erfolgen.

Die beantragte Abbaufläche ist im Regionalplan (3. Teilfortschreibung/ 2006) des Regionalverbandes Donau-Iller als Vorranggebiet KS-BC-9 ausgewiesen.

Die für die Realisierung des Vorhabens benötigten Flächen sind über den privatrechtlichen Gestattungsvertrag zum Kiesabbau und der Rekultivierung zwischen der Eigentümerin S.D. Albert Fürst von Thurn und Taxis, Emmeramsplatz 5, 93047 Regensburg und dem Gestatter der Thurn und Taxis Forstverwaltungs oHG, Emmeramsplatz 5, 93047 Regensburg verfügbar.

Das Vorhaben der Kies+Sand Maselheim GmbH & Co. KG bedarf einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 und Abs. 3 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) i.V.m. den §§ 2 Abs. 1, 49 der Landesbauordnung (LBO) und den §§ 29 ff. des Baugesetzbuches (BauGB).

Aufgrund der großflächigen Waldinanspruchnahme wird davon ausgegangen, dass sowohl hinsichtlich der Fledermäuse als auch der Vögel Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verwirklicht werden, die nicht bzw. nicht vollständig vermieden und funktionserhaltend gelöst werden können. Für das Vorhaben ist deshalb eine artenschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich.

Die geplante Abbaufläche ist vollständig bewaldet. Für das Abbauvorhaben (Abbaufläche, Ausweichbuchten) ist deshalb eine befristete Waldumwandlungsgenehmigung gem. § 11 Landeswaldgesetz (LWaldG) erforderlich.

Aufgrund der Vorhabengröße von ca. 45 Hektar besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Beim Scopingtermin am 01.06.2016 wurde der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt.

Nach Ausarbeitung der wesentlichen Antragsunterlagen, Fachgutachten und Fachbeiträge, wurde die Bürgerschaft am 25.07.2018 nach § 2 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) von der Vorhabensträgerin über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet. Gleichzeitig wurde hierbei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

UVP-Kategorie

Bauvorhaben, Fremdenverkehr, Freizeit, ohne Bebauungsplan
Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Tübingen
LRA Biberach

Rollinstraße 9
88400 Biberach
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: poststelle@biberach.de
Telefon: 07351 52-0
Fax: 07351 52-5350
URL: http://www.biberach.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

20.11.2023 - 04.12.2023

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

15.11.2023

Auslegungsinformationen

23.11.17 - Bekanntmachung Kiesabbau Herrschaftsholz ( 23.11.17 - Bekanntmachung Kiesabbau Herrschaftsholz.pdf )

Entscheidung

23.11.15 - Genehmigung Kiesabbau Herrschaftsholz ( 23.11.15 - Genehmigung Kiesabbau Herrschaftsholz.pdf )

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

09.08.2021 - 06.09.2021

Informationen zum Erörterungstermin

Öffentliche Bekanntmachung Online-Konsultation Herrschaftsholz ( Öffentliche Bekanntmachung Online-Konsultation Herrschaftsholz.pdf )

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

19.11.2020 - 19.11.2020

Informationen zum Erörterungstermin

Absage_Eroerterungstermin_19.11.2020 ( Absage_Eroerterungstermin_19.11.2020.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

22.06.2020 - 21.07.2020