Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Betrieb von zwei Wärmepumpen beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).
Landratsamt München
Untere Wasserrechtsbehörde
Frankenthaler Str. 5 - 9
81539
München
Deutschland
E-Mail: | wasserrecht@lra-m.bayern.de |
Telefon: | +49 89 6221-0 |
Fax: | +49 89 6221-2278 |
URL: | https://www.landkreis-muenchen.de |
22.02.2021
Hilfe