Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Sweet Tec GmbH betreibt in Boizenburg eine baurechtlich genehmigte Anlage zur Herstellung von Süßwaren mit einer Gesamtkapazität von 230 t/Tag. Es ist beabsichtigt, im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen, geplanten Produktionslinie für Fruchtgummi im vorhandenen Betriebsgebäude die Gesamtkapazität am Anlagenstandort auf 500 t/Tag Fertigprodukt zu erhöhen. Im Zuge dieser Erweiterung, ist die Errichtung und der Betrieb einer neuen Kälteanlage mit einem Gesamtinhalt an Ammoniak von 2730 kg, einer neuen Warmwasserkesselanlage mit einer FWL von 6,14 MW und einer Druckluftanlage, geplant. Für das Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit Nr. 7.27.1 „A“ der Anlage 1 zum UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der Bewertung der anlagenbedingten Auswirkungen (Lärm-, Geruchsimmissionen) auf die Schutzgüter Mensch und Umwelt. Erhebliche Auswirkungen der geplanten Änderungen der Anlage können auf Grundlage der Emissions- und Immissionsprognosen, sowie vorgesehener Maßnahmen ausgeschlossen werden. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM)
Bleicherufer 13
19053
Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland
E-Mail: | Poststelle@staluwm.mv-regierung.de |
Datum der Entscheidung
22.07.2025