Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die BiGa Mausdorf GmbH & Co.KG, Mausdorf 22, 91448 Emskirchen, beantragt gem. § 16 Abs. 1 BImSchG die Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlage durch Errichtung und Betrieb eines Gasmotor-BHKWs (1.745 kWFWL) und eines Wärmepufferspeicher (300 m³), den Rückbau von zwei Zündstrahl-BHKW mit je 581 kWFWL, die Steigerung des Gasspeichervolumens durch neue Behälterabdeckungen und die saisonale Flexibilisierung der Anlage auf dem Grundstück, Fl.Nr. 103/5, Gemarkung Mausdorf Die Erhöhung der installierten BHKW-Leistung (von bisher insgesamt 2.094 kWFWL auf 2.677 kWFWL), sowie die Errichtung eines Wärmepufferspeichers zur bedarfsgerechten Wärmespeicherung und -abgabe dient der Modernisierung und Optimierung der Wärmenutzung sowie der Verbesserung der flexiblen und bedarfsgerechten Stromerzeugung. Die Betriebseinheit der Biogasverwertungsanlage über Blockheizkraftwerke übertrifft in Einheit eine Feuerungswärmeleistung von 1 MW, weshalb das zu errichtende BHKW nach Nr. 1.2.2.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV eigenständig immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig – im vereinfachten Verfahren – ist. Die Biogasverwertungsanlage bedarf aufgrund der Änderung bei den Blockheizkraftwerken einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung gem. § 16 BImSchG. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Änderungsvorhaben i. S. von § 2 Abs. 4 Nr. 2 a) UVPG, für das gem. §§ 9 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 i.V.m. 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 1.2.2.2, Nr. 8.4.2.2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene UVP-Vorprüfung durchzuführen ist. Nach § 7 Abs. 2 S. 2 UVPG ist die standortbezogene Vorprüfung in 2 Stufen als überschlägige Prüfung durchzuführen, wobei die Stufe 2 mit Prüfung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen nur dann durchzuführen ist, wenn die Stufe 1 mit der Prüfung der in Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien zu dem Ergebnis kommt, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen. Der Anlagenstandort liegt südöstlich von Mausdorf und ist insbesondere von Grün- und Landwirtschaftsflächen, sowie vereinzelt Gehölzen umgeben. Nordwestlich angrenzend befindet sich das Betriebsgelände einer Firma für Werkzeugmaschinen, sowie eine Vereinsfläche. Im Abstand von ca. 770 m befindet sich das nächste Landschaftsschutzgebiet (vgl. Nr. 2.3.4 Anlage 3 UVPG), im Abstand von ca. 430 m das nächste Biotop (vgl. Nr. 2.3.7 Anlage 3 UVPG). Gemäß fachlicher Einschätzung sind für die Schutzgüter im Sinne von § 2 Abs. 1 UVPG keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Insgesamt wird der Standort der bestehenden Anlage nicht verändert, diese wird lediglich hinsichtlich der Leistung und des Gasspeichervolumens erweitert. Hier ist jedoch aufgrund der Entfernung und der geschlossenen Betriebsweise der Biogasanlage von keinen nachteiligen Auswirkungen auszugehen. Die Vorprüfung ergab, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gem. den in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien von dem Vorhaben berührt werden. Nach überschlägiger Prüfung und Einschätzung durch die Immissionsschutzbehörde kann das Vorhaben somit keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Konrad-Adenauer-Str. 1
91413
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@kreis-nea.de |
Telefon: | +49 9161 92-0 |
Fax: | +49 9161 92-1060 |
URL: | http://www.kreis-nea.de |
Datum der Entscheidung
26.06.2025