Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Ahrtal Marketing GmbH hat die Erteilung einer wasserrechtlichen Zulassung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Umgestaltung des Mühlenteichs (Gewässer III. Ord-nung) im Kurpark in Bad Neuenahr-Ahrweiler beantragt. Im Rahmen der nach der Flutkatastrophe 2021 erforderlichen Wiederherstellung des Kurparks wird der Mühlenteich neugestaltet. Teil dieser Neugestaltung ist eine Trassenanpassung sowie eine Anpassung des Uferbereichs an die Gesamtgestaltung des Kurparks. Dabei soll der bisher überwiegend durch Betonfassungen kanalisierte Bachlauf in einen naturnäheren und leicht mäandrierenden Zustand gebracht werden, soweit der vorhandene Baumbestand dies zulässt. Im Zuge der Maßnahme sollen auch die insgesamt fünf bestehenden Brücken über dem Mühlenteich durch Ersatzneubauten ausgetauscht werden. Durch die Maßnahme soll der Mühlenteich im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand natürlicher gestaltet werden, wodurch der Bereich auch ökologisch aufgewertet werden soll.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
KV Ahrweiler
Rheinland-Pfalz
Deutschland
| E-Mail: | info@kreis-ahrweiler.de |
Datum der Entscheidung
12.11.2025
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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