Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 10. August 2021 wurde das Vorhaben „Verbesserung des Hochwasserschutzes in Frankfurt (Oder) Abschnitt 2 und 1 (Oder-km 584,14) bis Ziegelstraße (Oder-km 584,70) " zugelassen. Für das Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Nunmehr hat der Vorhabenträger, das Landesamt für Umwelt, Referat W21 (Hochwasserschutz, Investiver Wasserbau) eine sechste Änderung der festgestellten Planung vorgesehen. Der Änderungsantrag vom 01.12.2025 sieht vor, dass die Unterwasserbetonsohle, die vormals als temporäre, bauzeitliche Maßnahme vorgesehen war, dauerhaft in der Gewässersohle verbleibt. Die an die Unterwasserbetonsohle wasserseitig unmittelbar angrenzende bauzeitliche Spundwand soll per Unterwasserschneidverfahren bis zur Oberkante der Unterwasserbetonsohle (max. 16,30 m ü. NHN) abgebrannt werden. Der oberhalb der Trennlinie befindliche Teil wird entfernt, der unterhalb der Trennlinie befindliche Teil der Spundwand verbleibt in der Gewässersohle. Zusätzlich ist vor der verbleibenden Spundwand der Einbau von 8 Leit-/ Schutzdalben vorgesehen
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
W 11 Obere Wasserbehörde
Von-Schön-Straße 7
03050
Cottbus
Brandenburg
Deutschland
| E-Mail: | w11@lfu.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
01.04.2026
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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