Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Quarzwerke Marx AG plant den Abbau von Quarzsand im Nassabbauverfahren durch Erweiterung und Vertiefung einer bestehenden Gewinnungsstätte auf einer Fläche im Landkreis Wittmund in der Gemeinde Friedeburg (Ortsteil Marx-Barge). Die Fläche befindet sich nordöstlich der B437 (Marxer Hauptstraße) sowie nordwestlich der K45 (Straße Hohemoor). Vorgesehen ist die Erweiterung der bestehenden Sand-Gewinnungsstätte. Da die Ausschöpfung der bestehenden Abbaurechte bereits weit fortgeschritten ist, wird diese Planung im Rahmen der langfristigen Standortsicherung erforderlich. Der geplante Tagebau (Gewinnungsstätte) hat eine Größe von 80,7 ha. Davon entfallen etwa 28 ha auf die Erweiterungsfläche. Überschlägig ist durch die Erweiterung eine Abbaumenge von 7 Mio. m³ zu erwarten. Nach dem Ende des Tagebaus ist die Herrichtung der Gewinnungsfläche als naturnahes Stillgewässer (Folgenutzung Natursee) vorgesehen. Aufgrund des Flächenbedarfs von mehr als 25 ha und der Erweiterung des Abbaugewässers ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan erforderlich, für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren gem. § 1 Nr. 1 b) aa) und bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) i.V.m. §§ 57a und 57c BBergG) durchzuführen ist. Im Verfahren wurden die Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Als Ersatz für einen Erörterungstermin wurde eine Onlinekonsultation durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Einwendungen und Stellungnahmen hat das LBEG festgestellt, dass der Planfeststellung – unter Aufgabe von zahlreichen Nebenbestimmungen – keine Hinderungsgründe entgegenstehen und die endgültige Genehmigung erteilt. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Erläuterungsbericht, die Planunterlagen samt Übersichtsplan, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan gemäß § 17 Abs. 4 BNatSchG, einen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG, Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen sowie Fachbeiträge zum Klima, zur Wasserhaushaltsgesetz und zum Boden. Die Auslegung der Antragsunterlagen wird hiermit gemäß § 73 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bekannt gemacht. Die Auslegung erfolgt gem. § 73 Abs. 3 VwVfG für die Dauer von zwei Wochen. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt gemäß § 27b Verwaltungsverfahrensgesetz ausschließlich in elektronischer Form. Die Unterlagen können zwei Wochen lang von Dienstag, 01. September 2026, bis Montag, 14. September 2026, im Internet unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ sowie im UVP-Portal der Bundesländer unter https://www.uvp-verbund.de/ eingesehen werden. Näheres ist der Bekanntmachung der Auslegung zu entnehmen. Die Bekanntmachung kann auch unter den vorgenannten Internetadressen abgerufen werden. Nähere Informationen können dem Bekanntmachungstext (unter Downloaddokumente) entnommen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Niedersachsen
Deutschland
| E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
| Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Verfahrensschritte
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
18.08.2026
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
19.09.2025 - 06.10.2025
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
09.04.2025 - 09.05.2025
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
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