Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma NET Altengamme Nord GmbH, Lehfeld 5, 21029 Hamburg, hat am 27.05.2024, vervollständigt am 05.12.2024 bei der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern auf dem Grundstück Horster Damm 329 in 21039 Hamburg, Gemarkung Altengamme, Flurstücke 89 und 102, beantragt. Der eingereichte Genehmigungsantrag umfasst • die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen mit jeweils einer Gesamthöhe (einschließlich Rotor) von 223 Metern im Windpark Hamburg-Altengamme sowie • den Abbruch von vier bestehenden Windkraftanlagen am gleichen Standort. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 4 BImSchG in Verbindung mit § 1 und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV). Das Genehmigungsverfahren wird gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c der 4. BImSchV als förmliches Verfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt, da eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (I)
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Betrieblicher Umweltschutz (I 1)
Neuenfelder Straße 19
21109
Hamburg
Hamburg
Deutschland
E-Mail: | Immissionsschutz@bukea.hamburg.de |
Verfahrensschritte
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
01.07.2025