Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes ist eine Änderung des Planes nach § 41 FlurbG erforderlich geworden. Die Änderung Nr.2 umfasst insbesondere die Neuanlage von 43 Kleinstgewässern entlang der ausgebauten Wege. Diese Maßnahmen dienen vorwiegend der dezentralen Wasserrückhaltung im Wald und fördern gleichzeitig die Ansiedlung und Erhaltung von Kleinstlebewesen. Die Gesamtkonzeption des Planes wird hierdurch nicht verändert. Die Feststellung der UVP-Pflicht (Vorprüfung) gemäß § 7 UVPG lässt keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen erwarten. Die Artenschutz-Vorprüfung gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG hat ergeben, dass keine artenschutzspezifischen Verbotstatbestände erfüllt werden. Amtlicher und privater Naturschutz haben ihr Einverständnis erklärt, der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und soweit erforderlich die betroffenen Träger öffentlicher Belange haben den Änderungen zugestimmt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Schwäbisch Hall
Regierungspräsidium Stuttgart
Amt für Flurneuordnung und Vermessung
Münzstraße 1
74523
Schwäbisch Hall
Postfach
11 04 53
74507 Schwäbisch Hall
Baden-Württemberg
Deutschland
| E-Mail: | flurneuordnung.vermessung@lrasha.de |
| Telefon: | 07951/492-5500 (Zentrale) |
| Fax: | 07951/492-5580 |
| URL: | https://www.lrasha.de |
Datum der Entscheidung
21.10.2025
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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