Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die GERES EnergieSysteme GmbH & Co. KG hat mit Antrag vom 29.03.2013 die Erteilung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von acht Windenergieanlagen (WEA Le1, Le2, Si1, Si2, Si3, Si4, Si5 und Si6) auf den Gemarkungen Leisel und Siesbach beantragt. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 01.12.2016, Az. 62-690-010/13 abgelehnt. Die WEA Si 6 (Enercon E 101) wurde zwischenzeitlich genehmigt. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Koblenz, Az. 4 K 1090/18.KO (Beschluss des VG Koblenz vom 04.04.2022) wurde der ablehnende Bescheid vom 01.12.2016 aufgehoben. Über den Antrag auf Erteilung der Genehmigung der WEA Si 1 – 5 war somit erneut zu entscheiden. Zwischenzeitlich hat eine Übertragung der Rechte und Pflichten von der GERES EnergieSysteme GmbH & Co. KG auf die GERES EnergieSysteme GmbH stattgefunden. Mit Änderungsbescheid vom 10.01.2023 wurde zu Gunsten der GERES EnergieSysteme GmbH, Frankfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert Wiemann, nach Maßgabe der vorgelegten Antrags- und Planunterlagen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Windenergieanlagen WEA Si1 bis Si5 Enercon E-101; Nabenhöhe 135,4 m; Rotorradius 50,5 m; Gesamthöhe 185,9 m; Nennleistung 3.050 kW auf den im Bescheid genannten Grundstücken unter dem AZ: 62-690-10/13 und 01/22 erteilt. Der gegenüber der GERES EnergieSysteme GmbH, Frankfurt, ergangene Änderungsbescheid vom 10.01.2023 enthielt eine offenbare Unrichtigkeit und wurde mit Schreiben vom 18.01.2023 gemäß § 42 VwVfG berichtigt. Als Erlassdatum wies der Bescheid fälschlicherweise den 10.01.2022 aus, das korrekte Erlassdatum ist der 10.01.2023.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
KV Birkenfeld
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landkreis-birkenfeld |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
10.01.2023