Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Vorhabenträgerin, Schleswig-Holstein Netz GmbH, Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn, hat beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) für das Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem EnWG gestellt. Das zum Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein gehörende AfPE ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständig. Diese Entscheidung erfolgt mittels eines Planfeststellungsbeschlusses. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der Vorhabenträgerin und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Für das Vorhaben besteht gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. mit Nr. 19.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG die Verpflichtung zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht. Die Vorhabenträgerin hat gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer UVP im Voraus beantragt und im Einverständnis mit der zuständigen Behörde entschieden, keine UVP-Vorprüfung durchzuführen. In dem Fall besteht für das Vorhaben eine UVP-Pflicht. Durch die Veröffentlichung und Auslegung der Planunterlagen erfolgt gleichzeitig die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 18 und § 19 UVPG. Wesentlicher Inhalt der Planung ist: • Errichtung und Betrieb einer zweisystemigen 110-kV-Freileitung LH-13-186 vom Umspannwerk Hardebek bis zum Umspannwerk Kellinghusen/Nord auf einer Länge von 15 km • Rückbau der einsystemigen 60-kV-Leitung zwischen dem neu zu errichtenden Umspannwerk Hardebek, dem Umspannwerk Brokstedt und dem derzeitigen Umspannwerk Kellinghusen • Umbindung der bestehenden 60-kV-Leitung von Brachenfeld nach Brokstedt an das neu zu errichtende Umspannwerk Hardebek • Errichtung und Betrieb eines einsystemigen Provisoriums im Bereich Kellinghusen zwischen den Bestandsmasten 37 und 39 der Leitung 441 • Erschließung des Baufeldes über das örtliche Wegenetz sowie über neue oder bestehende Zufahrten • Bauzeitliche Ertüchtigung sowie bauzeitlicher Ausbau diverser gemeindlicher Wege für die Erschließung der Baustelle • Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Kellinghusen, Quarnstedt, Brokstedt und Rosdorf im Kreis Steinburg sowie Borstel, Hasenkrug, Hardebek und Großenaspe im Kreis Segeberg.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN–SH)
Amt für Planfeststellung Energie (AfPE)
Mercatorstraße 5
24106
Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland
| E-Mail: | posteingang@afpe.landsh.de |
| URL: | https://www.schleswig-holstein.de/afpe |
Verfahrensschritte
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
22.10.2025 - 21.11.2025
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
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