Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Abteilung Straßen und Brücken des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr der Stadt Braunschweig plant die abgängige Okerbrücke an der Kreisstraße K 50 zu erneuern und hat daher die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Straßengesetz beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Leiferde, Stöckheim und Rüningen beansprucht. Die Vorhabenträgerin hat zusammen mit dem Antrag auf Planfeststellung die Durchführung einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt. Eine Vorprüfung ist nicht erfolgt. Da aufgrund der eingereichten Unterlagen nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch die Baumaßnahme erhebliche Eingriffe in die Gewässerstruktur vorgenommen werden und in den Lebensraum geschützter Tierarten eingegriffen wird, hat die zuständige Behörde die Durchführung einer freiwilligen UVP befürwortet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Stadt Braunschweig, Niedersachsen
Stelle 66.01 - Tiefbau und Verkehr
Platz der Deutschen Einheit 1
38100
Braunschweig
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | stadt@braunschweig.de |
Telefon: | 0531 470-1 |
Fax: | 0531 15112 |
URL: | https://www.braunschweig.de/ |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
05.02.2020 - 18.02.2020