Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Notus energy Plan GmbH & Co. KG, Parkstraße 1 in 14469 Potsdam, beantragt die Genehmigung nach § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Dretzen, Flur 1, Flurstücke 29/5 und 77 und Flur 3, Flurstücke 77, 86, 89, 91, 96, 97, 135/76 und 172 sechs WEA zu errichten und zu betreiben. Beantragt sind sechs Windenergieanlagen vom Typ Vestas V162-7.2 (mit je 7,2 MW) in der Gemarkung Dretzen, Flur 1, Flurstücke 29/5 und 77 (WEA 06 und WEA 07) und Flur 3, Flurstücke 77, 86, 89, 91, 96, 97, 135/76 und 172 (WEA 08 bis WEA 11). Im Rahmen eines Repowerings sollen dafür zehn WEA des Typs Südwest S 77 in der Gemarkung Dretzen zurückgebaut werden. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die Merkmale des Vorhabens, die örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und der vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Beeinträchtigungen der Schutzgüter Flora, Boden und Wasser sind durch Vermeidungsmaßnahmen als nicht erheblich und nach Ende der Laufzeit der WEA als reversibel einzustufen. Beeinträchtigungen des Schutzgutes Fauna werden durch Abschaltzeiten und Aufstellung von Reptilienzäunen sowie Bauzeitenregelungen vermieden. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaft und Landschaftsbild und von Erholungsräumen ist durch die Lage in einem bestehenden Windpark nicht erkennbar. Eine zusätzliche belästigende Wirkung durch Schallimmissionen wurde ausgeschlossen und durch Abschaltkonzepte sind keine Gefährdungen, erheblichen Benachteiligungen oder erheblichen Belästigungen durch Schattenwurf zu erwarten. Im Ergebnis der überschlägigen Vorprüfung ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung daher nicht erforderlich.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...

Datum der Entscheidung

11.08.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

016.Ä0.00_24_Bekanntmachung_neg_Ergebnis_UVP-VP ( 016.Ä0.00_24_Bekanntmachung_neg_Ergebnis_UVP-VP.pdf )